Donnerstag, Januar 25, 2007

Prostitutionsgesetz in der Praxis

Klassischer Auftakt: "Hey, Süsser, wie wär´s mit uns beiden?"

Die von Gesetzes wegen geforderte Reaktion: "Oh, Cherie, zeigst Du mir deine Aufenthaltserlaubnis?"

Wie es weiter geht:
1. Alternative: Zückt "Cherie" ihren Reisepass mit gültigem Arbeitsvisum, zeigt ihre letzte amtsärztliche Bescheinigung, ihren Sozialversicherungsausweis und den schriftlichen Arbeitsvertrag mit ihrem Macker.....

oder


2. Alternative: ruft sie ihren Zuhälter, der dem süßen, pflichtschuldigen Fragensteller entgegenkommenderweise auch nur ein paar blaue Flecken verpasst, anstatt ihn lebendig zu skalpieren ?

Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, die Ministerin und ihre Beamten sitzen in einem Elfenbeinturm und können die praktischen Schwierigkeiten ihres Gesetzgebungsvorhabens nicht erkennen. Im übrigen zeigt der Fall Seehofer, was passiert, wenn private Details an die Öffentlichkeit gelangen. Nicht jedem Freier dürfte es recht sein, als Kronzeuge in einem Prozess nach den Prostitutionsgesetz in die Öffentlichkeit gezerrt zu werden.

Danke, wie so oft an U.V. vom lawblog

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