Freitag, Februar 23, 2007

Solche Namen gehören verboten

Ein Kind darf zur Ersparnis einer späteren Promotion nicht den Vornamen Doktor erhalten. Ebenso wird die Bezeichnung Prinz oder Lord als Vorname abgelehnt.
Eltern wird also zum Schutz ihrer Kinder eine zu große Phantasie bei der Namensgebung verboten.

Hingegen ist es dem Gesetzgeber erlaubt seine Steuern Ökosteuer oder Solidaritätszuschlag zu nennen, obwohl diese Bezeichnungen nicht nur nicht zutreffend, sondern grob irreführend sind. Diese Gelder werden nicht etwa ausschliesslich zur Finanzierung solidarischer oder ökologischer Projekte ver(sch)wendet, sondern landen in den großen Haushaltstöpfen ohne Böden der Finanzminister.

Niemand käme auf die Idee eine Afghanistan-Kampfeinsatzsteuer, eine Reichstags-renovierungs-kostenüberschreitungs-sondersteuer oder einen Abgeordnetendiäten-zuschlag zu erheben.

Um weiterem Missbrauch bei der Namensgebung vorzubeugen, plädiere ich dafür die Steuern einheitlich danach zu bennenen, welche Körperschaft sie erhebt.In Zukunft sollte es also Bundessteuer, Landessteuer und Kommunalsteuer heißen, statt Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Kaffeesteuer, Mineralölsteuer, Versicherungssteuer, Gewerbesteuer, Salzstreuer, Körperschaftssteuer usw....

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