Sonntag, Mai 20, 2007

Beratung des Deutschen Bundestages zum Familienrechtsänderungsgesetz am 28.6.1961

Auszug aus der Rede des Abgeordneten Prof. Dr. jur. Eduard Wahl (CDU):

"Herr Präsident ! Meine Damen und Herren ! Heute hat sich wieder gezeigt, daß die Ehe- und Familienrechtsgesetzgebung wie seit eh und je leidenschaftliches Interesse erregt. Das liegt nicht nur daran, daß das Eherecht auf Grund seiner Geschichte mit den Weltanschauungskämpfen der Neuzeit aufs engste verknüpft ist, sondern auch daran, daß sehr viele auf dem Ehegebiet ihre persönlichen Erfahrungen haben. Als das BGB vom Reichstag verabschiedet wurde, füllten sich die Bänke erst bei der Behandlung des Vierten Buches, und ein konservativer Abgeordneter kritisierte sehr zur Überraschung des ganzen Hauses die ihm zu eng erscheinenden Möglichkeiten der Scheidung. So wichtig die Beiträge sind, die der einzelne aus seinen eigenen Erfahrungen beisteuern kann, so muß doch der Gesetzgeber das Ganze sehen. ..."

Heute sieht jeder nur seinen eng umrissenen Fachbereich, heraus kommen Gesetze, die nicht einmal als Flickenteppich taugen, da sie zu viele inhaltliche Löcher aufweisen. Auch wenn diese Rede vor 46 Jahren gehalten wurde, ist die damit verbundene Mahnung immer noch (oder wieder) hoch aktuell.

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