Mittwoch, Mai 23, 2007

To good to be forgotten

Aus der Broschüre des Mannheimer Anwaltsvereins zum Anwaltstag 2007

Dr. Peter Lubberger -Amüsantes zum "Mannheimer Klima" -

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Einen Firmennamen handelsrechtlicher Art gab es vor dem Partnerschaftsgesetz vom 25.7.1994 nicht. Sozietäten waren gleichwohl häufig daran interessiert, den Namen eines verstorbenen Kollegen auf dem Briefbogen und auf dem Praxisschild weiterzuführen. Über die Zulässigkeit sollte abgestimmt werden. Von einer Übergangszeit war die Rede und davon, dass man dem Leser die Veränderung deutlich machen müsse. Ein Kreuz hinter dem Namen wurde als unschön bezeichnet. "Verstorben" in Klammer zu schreiben, ebenso. In diesem Stadium der Diskussion bat ein Mannheimer Kollege um das Wort und schlug vor, am unteren Ende des Briefbogens zu vermerken:

"Zugelassen ausschließlich beim Jüngsten Gericht"

Dieser Vorschlag erhielt zwar keine Mehrheit, führte aber zu einer lockeren Toleranz, die ihren Ursprung in Mannheim hatte.


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Zum Thema "Klima" und Arbeitsatmosphäre möchte ich noch eine persönliche Anmerkung anschließen.

Zu Beginn meiner Anwaltstätigkeit fragte mich ein Weinheimer Richter, wo ich denn herkomme. Aus Heidelberg, sagte ich. Die Frage, ob denn das Verhältnis zwischen Richterschaft und Anwälten immer noch so schlecht sei, entlockte mir damals nur ein unverständiges Achselzucken. Seit den Studentenunruhen der 1968er sei das Verhältnis angespannt und verpestet, wurde mir noch erläutert. Heute muss ich leider dem Richter beipflichten. Ich habe bei keinem anderen Gericht in der Region so schlechte Erfahrungen im Umgang mit Richtern gemacht wie ausgerechnet in meiner Geburts- und Heimatstadt Heidelberg; schade eigentlich.

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