Mittwoch, Juni 13, 2007

Tarifautonomie - Ladenschluss - Feiertage -Mindestlohn

Laut Wikipedia ist

"Tarifautonomie das im Grundgesetz verankerte Recht der Tarifparteien, Tarifverträge frei von staatlichen Eingriffen abzuschließen.

Dies bedeutet, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber Tarifverträge ohne Einflussnahme durch staatliche Stellen verhandeln und abschließen. Der Staat setzt jedoch im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz und Wirtschaftspolitik gewisse Vorgaben und Rahmenbedingungen, innerhalb derer Tarifverträge ausgehandelt werden. ...

Die Tarifautonomie wird in Deutschland durch das Grundgesetz gewährleistet. Artikel 9 Absatz 3 schützt neben der Freiheit des Einzelnen, eine Vereinigung zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu gründen, ihr beizutreten oder fernzubleiben oder sie zu verlassen, auch die Koalition selbst in ihrem Bestand und erstreckt sich auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen, insbesondere die Tarifautonomie, die im Zentrum der den Koalitionen eingeräumten Möglichkeiten zur Verfolgung ihrer Zwecke steht. „Das Aushandeln von Tarifverträgen ist ein wesentlicher Zweck der Koalitionen. Zu den der Regelungsbefugnis der Koalitionen überlassenen Materien gehören insbesondere das Arbeitsentgelt und die anderen materiellen Arbeitsbedingungen.“"

Und immer dann, wenn es schwierig wird, rufen die Gewerkschaften, die sonst die Tarifautonomie mit Händen und Füßen verteidigen, den Staat zur Hilfe und fordern eine gesetzliche Regelung. Merkt denn keiner, dass gerade diese Rosinenpickerei ein Zeichen von Unglaubwürdigkeit ist. Solange die Tarifparteien meinen, selbst eine Lösung herbeiführen zu können, wird jede Randbemerkung eines Politikers aus der 3. Reihe zu laufenden Verhandlungen - und sei es nur zur Art und Weise der mit einem Streik oder einer Aussperrung einhergehenden Verkehrsbehinderung - als ein verwerflicher und verabscheuungswürdiger Eingriff in die heilige Tarifautonomie gebrandmarkt.

Geht es aber darum die Arbeitszeiten auch auf Sonn- und Feiertage auszuweiten oder die Ladenschlusszeiten zu verändern, dann haben Gesetze wie das Ladenschlußgesetz oder die Feiertagsgesetze von Bund und Ländern plötzlich den Status der Unberührbarkeit und Unantastbarkeit, obwohl es sich um eindeutige Eingriffe des Staates in die Tarifautonomie handelt, weil darin auch allgemeine Arbeitsbedingungen geregelt werden.

In diesem Zusammenhang vertrete ich ja die Privatmeinung, dass sämtliche Feiertagsgesetze nach dem "Kruzifix-Urteil" des BVerfG (Beschluß vom 16.5.1995, 1 BvR 1087/91) verfassungswidrig sind, weil durch die gesetzliche Bestätigung religiöser und darunter ausschließlich christlicher Feiertage die staatliche Neutralitätspflicht verletzt wird. Zitat: "Der Staat, in dem Anhänger unterschiedlicher oder gar gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zusammenieben, kann die friedliche Koexistenz nur gewährleisten, wenn er selber in Glaubensfragen Neutralität bewahrt."

Da aber noch keiner auf die Idee gekommen ist gegen die Feiertagsgesetze vorzugehen, ist diese Frage noch nicht vom Bundesverfassungsgericht entschieden worden. Und als Katholik hüte ich mich, den ersten Schritt zu tun.

Und beim Thema Mindestlohn wird eine gesetzliche Regelung wahrscheinlich dazu führen, dass Arbeiten, die keine oder nur geringe Qualifikation voraussetzen, aber wenig produktiv sind, in Zukunft nicht mehr an eigens dafür eingestellte Mitarbeiter vergeben werden. Wohl eher dürfte die Sekretärin 15 Minuten vor Feierabend mit dem Staubsauger anzutreffen sein. Ob das im Sinne der Gewerkschaftsmitglieder ist, oder der Wähler der linken Parteien, wage ich zu bezweifeln. Zumal es nicht Aufgabe der Arbeitgeber sein kann dafür zu sorgen, dass nicht nur ihre Vertragspartner (Arbeitnehmer) von ihrem Lohn leben können, sondern dass auch noch die Familienmitglieder des Vertragspartners, auf deren Zahl der Arbeitgeber keinen Einfluss hat, nicht auf staatliche Beihilfen angewiesen sind.

3 Kommentare:

  1. Die Gewerkschaft kämpft in erster Linie, um nicht zu sagen, ausschließlich, darum, daß sie der einzige Verhandlungspartner für die Arbeitgeberseite ist. Und die o. g. 15 Minuten der Sekretärin, das wird die Gewerkschaft schon zu verhindern wissen. Die gering qualifizierten Kräfte sind eh' keine lohnenswerten Mitglieder für die Gewerkschaft, da man sie bei drohendem Streik leicht durch andere AKs ersetzen kann. Gut, sie sind unwesentlich weniger uninteressant als Arbeitslose (die ja den Mitgliedern die Arbeit wegnehmen könnten), aber da sie ja womöglich im Arbeitsleben auftauchen könnten, muß man da ja einen Riegel vorschieben. Mindestlöhne, eben.
    Eine Gewerkschaft der Besserverdienenden, quasi.

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  2. Was die angebliche Verfassungswidrigkeit der Feiertagsgesetze angeht, genügt es, erst in Blick in Art 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV zu gucken und sich dann ein wenig die vom Verfassungsgeber vorgefundene Situation zu vergegenwärtigen. Dass mit den in Art. 139 WRV genannten Feiertagen auch und gerade solche mit religiösem Hintergrund gemeint sind, bezweifelt dann nur noch, wer auf die Abschaffung der Feiertage derart scharf ist, dass er bereit ist, jede Spur von Methodenkenntnis und Verstand über Bord zu werfen, um das von ihm gewünschte Ergebnis zu bekommen.

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  3. Danke für den Hinweis

    Art.139 WV
    (Sonn- und Feiertage)

    Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.

    Da haben die religiösen Feiertage ja noch mal Glück gehabt, dass es den Art. 139 WRV gibt.

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