Freitag, Juni 22, 2007

Venire contra factum proprium (widersprüchliches Verhalten)

Ich vertrete einen Handwerker, der einen Vertrag über eine Werbefläche auf einem Auto abgeschlossen hat. Leider verlief nicht alles zu seiner Zufriedenheit, so dass von dem vertraglich vereinbarten Entgelt nicht alles bezahlt wurde.

Auf ein Mahnschreiben einer Inkassofirma habe ich mit einem Vergleichsvorschlag (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Präjudiz für eine streitige Auseinandersetzung versteht sich) geantwortet. Wenig später erhält mein Mandant eine Zahlungsaufforderung über eben jenen Vergleichs-Betrag, an mich denkt keiner.

Na,ja, wir beide sind der Auffassung, dass unser Vorschlag konkludent angenommen wurde.

Denkste ! Heute erhalte ich ein zweiseitiges Schreiben, in dem meinen Rechtsausführungen entgegengetreten und der Vergleich abgelehnt wird.

Da weiß die linke Hand offensichtlich nicht, was die rechte gerade tut. Mal sehen, ob wir das nicht zu unserem Vorteil nutzen können.

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