Freitag, Juli 20, 2007

Gesteigerte Erwerbsobliegenheit bei wechselseitiger Barunterhaltspflicht

Eine Ehe wurde 2001 geschieden, die beiden minderjährigen Kinder lebten zunächst bei der Mutter, der Vater zahlte Barunterhalt. Soweit so gut.

Nunmehr zog das jüngste Kind in Kenntnis der Einkommensverhältnisse der Mutter zum Vater. Prompt wurde auch die Mutter wegen des Barunterhalts in Anspruch genommen, obwohl sie mit ihren eigenen Einkünften nur knapp über der Selbstbehaltsgrenze liegt.

Dabei hat die Mutter auf nachehelichen Unterhalt verzichtet, obwohl der Vater das dreifache verdient, und die ehemalige Ehewohnung mitsamt der offenen Belastungen übernommen, nur um die Kinder nicht aus der gewohnten Umgebung zu reißen.

Das ältere Kind hat wegen der familiären Situation erhebliche schulische Probleme, weswegen die Mutter statt 30 Stunden pro Woche nicht noch länger arbeiten möchte.

In dieser Konstellation kann meines Erachtens weder die 0-8-15 Regel Anwendung finden, wonach der Mutter die Aufnahme einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann, noch ist der Ansatz fiktiver Einkünfte wegen des Wohnvorteils gerechtfertigt, weil dieser durch den Schuldendienst aufgezehrt wird.

Für Rechtsprechungshinweise zu dieser Frage wäre ich äußerst dankbar, weil ich mich ungern nur auf Treu und Glauben stützen möchte.

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