Montag, Juli 23, 2007

Neues Spiel, neues Glück

Gleiches Gericht, Zivilabeilung

Die Mandantschaft wurde vor einem benachbarten Gericht verklagt; es geht um € 83,24 (in Worten: dreiundachzigkommazwovier). Das Gericht weist mit der Klagezustellung auf die örtliche Unzuständigkeit hin. Nach Anzeigen der Verteidigungsbereitschaft erwidere ich einen Tag später auf die Klage, wobei ich die örtliche Zuständigkeit bejahe (weil man dort besser parken kann, als in der Nachbargemeinde und weil das ursprünglich angerufene Gericht auch rechtlich zuständig ist).

Leider kam mir die Gegenseite zuvor und hat Abgabe in die Nachbarschaft beantragt.

Heute ging Terminsladung ein. Mit Verfügung:

III. Die Beklagte wird, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will, aufgefordert, binnen einer Frist von drei Wochen nach Zustellung auf die Klage zu erwidern.


Zugestellt wurde mir aber nicht die Klage, sondern meine eigene (Literatur-Nobelpreis würdige) Klageerwiderung, die noch an das Nachbargericht addressiert war. Diese muss der zuständige Richter auch zur Kenntnis genommen haben, weil unter IV. der Verfügung die Ladung des von mir benannten Zeugen angeordnet wurde.

Soviel Spaß für wenig Geld, hieß doch ein Album von den Prinzen.

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