Donnerstag, Juli 05, 2007

Scheckbetrag zu niedrig

Bei uns in der Schublade lagen noch einige Gerichtskostenmarken nutzlos herum. Bei passender Gelegenheit haben wir bei Klageeinreichung 240,00 € in Gerichtskostenmarken und 3,00 € mittels Verrechnungsscheck zum Ausgleich der vorraussichtlich entstehenden Gerichtskosten beigefügt.

Heute kommt der Original-Verrechnungsscheck zurück mit dem Vermerk:
Den beiliegenden Scheck erhalten Sie uneingelöst zurück, da der Aufwand zur Scheckeinlösung in keinem Verhältnis zu dem Betrag steht. Die Abrechnung erfolgt am Ende des Verfahrens.

Ist das Ausdruck der kameralistischen Buchhaltung ? Geht denn der Gerichtswachtmeister mit jedem einzelnen Scheck zur Bank ? Der Aufwand dürfte doch bei jedem Scheck der selbe sein. Werden 100 Schecks zur Einlösung gebracht, dann stehen Aufwand und Ertrag wieder in einem vernünftigem Verhältnis. Offenbar sind die Arbeitsabläufe bei diesem Gericht noch optimierungsfähig.

Vor wenigen Tagen habe ich gegen V-Scheck in Höhe von € 2,50 (zweihundertfünfzig C€nt) anstandslos eine Einwohnermeldeauskunft erhalten. Andere Länder, andere Sitten.

2 Kommentare:

  1. Meine Nebenkostenrückzahlung in Höhe von 1,47 EUR liegt auch per Scheck in der Schublade - mir ist der Aufwand zu groß, das Ding einzulösen...

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  2. Solche Beträge lege ich gerne in Briefmarken bei. Die braucht man nicht einzulösen, sondern die liegen dann typischerweise sofort genau da vor, wo sie auch verbraucht werden können.

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