Donnerstag, September 20, 2007

And the winner is............. nobody

Heute beim Amtsgericht bei der Herstellung des Rechtsfriedens mitgewirkt.

Die Gegenseite macht 83,00 € nebst Nebengeräuschen geltend, vorangegangen war
  • außergerichtliche Korrespondenz
  • Mahnverfahren
  • gerichtliche Anspruchsbegründung
  • Verweisung an ein anderes Gericht
  • Vorratsladung eines Zeugen

Die Ansprüche wurden (natürlich) vollumfänglich zurückgewiesen. Bis auf 40,50 € folgte das Gericht heute auch uneingeschränkt unserer Rechtsauffassung. Hinsichtlich des verbleibenden Betrages hätte Beweis erhoben werden müssen.

Also Risikominimierung gewählt. Zahlung von 40,00 € an Klägerseite (Betrag wurde noch auf dem Flur in bar übergeben). Darin enthalten auch ein Gerichtskostenanteil, da die Kostenregelung nicht Kostenaufhebung war, sondern

jede Seite trägt ihre Anwaltskosten selbst, die Gerichtskosten fallen der
Klägerin zur Last.


Dadurch wurde ein Kostenausgleichungsverfahren wegen schätzungsweise 12,50 € entbehrlich.

Wie heißte es doch so schön:

Ein guter Vergleich zeichnet sich dadurch aus, dass sich
anschließend keine Seite als Sieger fühlen kann.
Das gilt hier auch und insbesondere für das Gericht und die beteiligten Anwälte. Die durch das Verfahren angefallenen Kosten, die die Parteien zu tragen haben, stehen zwar in keinem vernünftigen Verhältnis zur Hauptsache, decken aber bei keinem die entstandenen Unkosten.

1 Kommentar: