Donnerstag, September 06, 2007

BFH kippt Kappung der Pendlerpauschale

Das nenne ich einen kräftigen Tritt eines obersten Bundesgerichts gegen das Schienbein der Bundesregierung und der sie tragenden Wahlverlierer.

welt.de

"Der Bundesfinanzhof schreibe nun in seinem Beschluss, Fahrtkosten seien „jedenfalls nach bisherigem Verständnis“ beruflich veranlasst. Sie seien zur Erwerbssicherung unvermeidlich, „denn wenn der Erwerbende sich nicht zu seiner Arbeitsstelle begibt, so verdient er auch nichts“, zitieren die Richter einen alten Grundsatz des Preußischen Oberverwaltungsgerichts."


Auch den Hinweis des Bundesfinanzministeriums auf das Ziel, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren, verwerfe der Bundesfinanzhof auch unter ausdrücklichem Hinweis auf die derzeit positive Entwicklung der Steuereinnahmen.
Der Rechtsschutz dürfe nicht deshalb nicht auf der Strecke bleiben. Denn der Haushaltsvorbehalt könne nicht jeden Verfassungsverstoß des Gesetzgebers mit genügender finanzieller Breitenwirkung sanktionieren.


Der Munzinger kann nicht nur motzen, manchmal werden seine Argumente und Bedenken auch geteilt.

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