Mittwoch, September 26, 2007

Öffnen verpflichtet zum Kauf

Ein Verlag rief an und erkundigt sich, ob man das neueste Werk im Sortiment, ein unverzichtbarer Ratgeber für die anwaltliche Tätigkeit versteht sich, unverbindlich für 2 Wochen zur Ansicht übersenden dürfe.

Das Thema des Druckwerkes erschien tatsächlich interessant, weshalb ich meine Zustimmung erteilt habe. Per Telefax wurde das Gespräch auch noch seitens des Verlages bestätigt.

Wie telefonisch vereinbart, erhalten Sie das Werk in wenigen Tagen für 2 Wochen zur Ansicht.
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Ihr Zusatznutzen: Die zahlreich enthaltenen Muster sind von der beiliegenden CD-ROM direkt in die eigene Textverarbeitung übernehmbar.

Prüfen Sie die aktuelle Auflage 2 Wochen in aller Ruhe auf unsere Kosten.

Heute kam das Buch. Und was prangt auf der beiliegenden CD-ROM für ein Aufkleber ?

Öffnen verpflichtet zum Kauf

Darf ich die CD-ROM also nicht prüfen, gehört diese nicht zum "WERK", welches ich doch in aller Ruhe zwei Wochen lang prüfen dürfen soll?

Offenbar beschäftigt sich der Vertrieb ausgiebig mit Juristen ohne selbst Juristen zu beschäftigen. Was soll's. Ich will das Buch mit CD-ROM ohnehin behalten.

1 Kommentar: