Dienstag, September 11, 2007

GEZ-Gebühren reloaded, overloaded....

Die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandfunk freuen sich meines Erachtens zu früh.

Die jetzt geltenden 17,03 Euro monatlich seien in verfassungswidriger Weise festgelegt worden, entschieden die Richter in Karlsruhe. Das Verfahren habe die Rundfunkfreiheit verletzt. Das Gericht gab damit den Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Wesentlichen statt. Quelle: spiegel-online.de

zur Entscheidung BvR 2270/05 - 1 BvR 809/06 - 1 BvR 830/06 -

Das Bundesverfassungsgericht monierte ausdrücklich das Verfahren, "in begründeten Fällen ist eine derartige Abweichung von den Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) laut Urteil weiterhin zulässig".

Damit ist noch lange nicht geklärt, ob der klassische Rundfunkbegriff auch ohne weiteres die modernen Medien umfasst,
ob der durch internet-Präsenzen bedingte Finanzbedarf überhaupt in zulässiger Weise durch Rundfunkgebühren gedeckt werden darf.

Meines Erachtens bedarf es dieser internet-Auftritte der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten nicht, weil das internet auch ohne diese Angebote dem Gebot der Meinungs- und Inhaltepluralität gerecht wird.

1 Kommentar:

  1. Ich empfehle mal die Lektüre der Randnummern 114 ff. mit besonderem Augenmerk auf RN 116...

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