Mittwoch, Oktober 10, 2007

Neue Aspekte bei der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Mahnbescheidsgebühr

Unsere Rechtsanwaltsfachangestellte hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Geschäftsgebühr im Vollstreckungsbescheid als unverzinsliche Nebenforderung auftaucht, während die Verfahrenskosten als festgesetzte Kosten zu verzinsen sind.

Dem Schuldner wird durch die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Mahnverfahrensgebühr in Höhe des "Minderungsbetrages" also ein zinsloses "Darlehen" verschafft.

In unserem Anwaltsprogramm werden die vorgerichtlichen Mahnkosten und sonstige Nebenforderungen automatisch in das Forderungskonto gebucht. Ebenso werden im Zuge der Erstellung des Mahnbescheidsantrages die im Mahnverfahren entstehenden Gebühren berechnet, ohne dass hier allerdings die Möglichkeit einer Anrechnung der möglicherweise bereits entstandenen Geschäftsgebühr besteht.

Um die Unrichtigkeit des FoKos zu vermeiden, müssen diese MB-Gebühr also manuell ausgebucht und die festgesetzten Kosten manuell eingebucht werden.

Der Teufel trägt nicht nur eine bestimmte Kleidermarke, er steckt auch im Detail.

Weitere Beiträge zum Thema finden sich hier, hier und hier.

4 Kommentare:

  1. Jetzt frage ich mich - wo ist die Fehlerquelle?
    a) Schlechte Software
    b) Schlechter Vordruck
    c) Vordruck entspricht nicht dem Gesetz?

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  2. Siehe oben:
    In unserem Anwaltsprogramm werden [...] Mahnkosten [...] automatisch [...] gebucht. Ebenso werden [...] Gebühren berechnet, ohne dass hier die Möglichkeit einer Anrechnung einer [...]gebühr besteht.
    Da haben wohl die Entwickler nach flaschen Specs gearbeitet.

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  3. Der ganze Mist ist ja nur durch ein BGH-Urteil vom 7.3.2007 entstanden.

    Wie schnell dies von den Programmentwicklern umgesetzt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls müsste ja dort auch jemand ALLE Konsequenzen dieser gebührenrechtlichen Rechtsprechung erfasst haben, bevor es an deren Umsetzung geht.

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  4. Achso, die Regelung hat sich geändert, nachdem die Software gekodelt war. Wie geschickt!
    Dann werden die RAe hier mehr Geld für die neue Software auf den Tisch legen müssen, als sie durch die weggefallenen Zinsen nicht einnehmen. Ganz abzusehen von der Zeit, die der/die ReNo damit verbringt, den Kruscht manuell zu machen.

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