Montag, Oktober 01, 2007

Neulich in der Zukunft beim Arzt

A: Guten Tag, was fehlt Ihnen ?

P: Ich habe mir den Knöchel verstaucht.

A: So, so, interessant. bei welcher Gelegenheit denn ?

P: Ist das wichtig ?

A: Sonst würde ich wohl kaum fragen.

P: Ich bin auf einer Bananenschale ausgerutscht.

A: Was besseres fällt Ihnen wohl nicht ein, he ?

P: Wenn ich es doch sage.

A: Ich muss sie belehren. Seit dem 101. Gesundheitsreformverbesserungskorrekturgesetz müssen Sie beim Arzt die Wahrheit sagen. Ich bin bei Verdacht auf eine Behandlungsbedürftigkeit aufgrund
- Ausübung einer gefährlichen Sportart
- Piercing
- Schönheits OP
- Nikotinabusus
- Alkoholabusus
- Benutzung eines Klimavergifters (ehem. Kfz.)
- Teilnahme an einer Demonstration
- sonstigem ungesunden Lebenswandels

dazu verpflichtet, ihrer Gesundheitswiederherstellungszuschusskostenbewilligungsstelle Mitteilung zu machen. Falsche Angaben werden mit hohen Freiheitsstrafen belegt.

P: Und was ist mit der ärztlichen Schweigepflicht ?

A: Sie sind wohl auch so ein Reaktionär, der egoistische Befindlichkeiten über die Interessen der Allgemeinheit und Beitragszahler stellt. Ich werde ihre persönlichen Daten mal gleich dem Schulungszentrum für Sozialerziehung weitergeben, einer Unterbehörde des Anti-Terrorministeriums.

P: Und wenn ich selbst zahle... ?

A: Laut zur Tür: Wer hat Herrn X. ins Wartezimmer gesetzt ?
zu P: Kann ich das unglaubliche Versagen meiner Mitarbeiter mit einem Gutschein für ein Wellness-Wochenende wieder gutmachen ?

1 Kommentar:

  1. autsch, wie bitterböse. aber leider wohl bald realität. schön geschrieben, am liebsten würd ich es klauen =)

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