Montag, Dezember 03, 2007

Ist die juristische Sprache tatsächlich so schwer verständlich ?

Um einen Unterhaltsanspruch beziffern zu können, sind detaillierte Kenntnisse der Einnahmesituation und der Ausgabensituation sowohl bei Unterhaltsgläubiger, als auch beim Unterhaltsschuldner nötig.

Während die eigene Mandantschaft die erforderlichen Informationen aus eigenem Interesse meistens bereitwillig mitteilt, müssen diese bei der Gegenseite erst angefordert werden, wobei der Auskunftsanspruch niemals dem Anwalt, sondern der vertretenen Partei zusteht.

Wie fast immer gilt, dass der Anwalt nur der verlängerte Arm seiner Partei ist.

Wenn ich dann also diese Auskunftserteilungsansprüche für meine Mandantschaft geltend mache und ausdrücklich ein systematisch nach Einkunftsarten geordnetes Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben fordere, werde ich stinkig, wenn die Gegenseite meint, diesen Anspruch durch Übersendung einer einzigen Gehaltsmitteilung erfüllen zu können, oder meint, sich das Aufstellen des Verzeichnisses durch Übersendung ungeordneter Belege ersparen zu können.

Ich bleibe dann so lange hart, bis mein Antrag Buchstabe für Buchstabe abgearbeit worden ist.

2 Kommentare:

  1. Wenn das Interesse der Mandantschaft darin besteht, daß die Gegenseite Unterhalt bezahlt, kann ich einen gewissen Mangel an Motivation seitens der Gegenseite durchaus nachvollziehen.

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  2. S. rechts ("Über mich"):
    "Mein Motto: Simplify your life. Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?"

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