Mittwoch, Dezember 12, 2007

Später Triumph

In einer Zwangsvollstreckungssache habe ich im Jahre 2002 Drittwiderspruchsklage eingelegt, diese später zurückgenommen.

In diesem Verfahren hat die Gegenseite Kosten zur Festsetzung angemeldet, die meines Erachtens als Zwangsvollstreckungskosten zum Ausgangsverfahren gehörten. Das Amtsgericht hat dem Kostenfestsetzungsantrag stattgegeben. Der KfB datierte vom 1.4.2003.

Gegen diesen "Aprilscherz" habe ich am 17.4.2003 "sofortige Beschwerde" eingelegt. Die "sofortige" Beschwerdeentscheidung des Landgerichts datiert vom 3.12.2007 und wurde mir am 11.12.2007 zugestellt. Darin wurde der KfB aufgehoben und den Beklagten die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens auferlegt.

Die Akte wurde bereits am 12.5.2004 in den Keller verbannt. Nach mehr als einem Jahr hatte ich wohl vergessen, dass noch eine Entscheidung aussteht.

Wie war das noch gleich mit den Mühlen der Justiz ? Sie mahlen in der Tat langsam, aber sie mahlen.

6 Kommentare:

  1. Eine "sofortige" Beschwerdeentscheidung, die vier Jahre, sieben Monate und sechs Tage braucht, zählt vielleicht als Triumpf, aber nicht unbedingt als Glanzleistung.

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  2. Gut, dass dem Gegner kein Rechtsmittel mehr bleibt, sonst dürfte man wohl 2011 mit einer Entscheidung rechnen :)

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  3. Urlaub? Viele Verfahren, die am 1.1. verjähren?
    Ich warte auf weitere Einträge ;)

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  4. Gemach, gemach.

    Ich habe leider nicht jeden Tag einen Knüller zu vermelden, ich werde mich dieses jahr aber noch zu Wort melden.

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  5. Ich bin zufrieden gestellt worden :)

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  6. Keine Angst vor der Verjährung! Es gibt genug Stoff für neue Verfahren.

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