Freitag, Februar 15, 2008

Im Prinzip - JA

Kollege Siebers berichtet über eine versäumte Terminsabsage durch das Gericht und dass er in Zukunft genau 900 Sekunden vor dem Gerichtssaal warten wird, falls es mal wieder etwas länger dauern sollte.


Das finde ich gut. Vielleicht sollte dieses Vorgehen mal auf die Tagesordnung des DAV oder der BRAK gesetzt werden und Eingang in die berufsrechtlichen Leitlinien finden. Schließlich ist das beileibe kein Einzelfall.

Spontan fallen mir zwei Fragenkreise ein, die geklärt werden müssen.

1. Liegt ein Fall verschuldeter Säumnis vor, wenn ein Termin später als 15 Minuten beginnt und eine Partei bzw. deren Prozessbevollmächtigter deswegen wieder anderen Geschäften nachgeht ? Wie wird in derartigen Fällen der Nachweis der Anwesenheit zur Terminsstunde geführt ?

2. Jeder Anwalt wird schon mindestens einmal nicht zu denen gehört haben, die vor der Tür warten, sondern zu denen, die Grund für die Verzögerung waren. Manchmal ist es zu verlockend eine verfahrene Sache zu vergleichen und dabei Raum und Zeit zu vergessen. Wie wird hier das Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme in praktikabler Art und Weise umgesetzt ?

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