Dienstag, März 04, 2008

10,9,8 alles aufgewacht

Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem
Internetauktionshaus nicht berufswidrig


Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er bot Beratungen in einem Internetauktionshaus an. Dabei handelte es sich um zwei "Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen" mit Startpreisen von 1 € beziehungsweise 75 € und um einen "Exklusivberatungsservice (fünf Zeitstunden)" mit einem Startpreis von 500 €. Die Rechtsanwaltskammer erteilte dem Beschwerdeführer eine Rüge, da die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in der Form von Internetauktionen berufsrechtswidrig sei. Das Anwaltsgericht bestätigte die Rüge.

Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde war erfolgreich....

Da eröffnen sich ja ganz neue Einnahmemöglichkeiten, die sich noch variieren ließen.

Eine Nacktberatung
dürfte wohl berufsrechtliche Schwierigkeiten geben.
Ein Aufpreis für eine halbe Stunde in Reimen oder Sprechgesang dürfte hingegen ebenso zulässig sein, wie eine history-Stunde mit Talar und Perrücke.

5 Kommentare:

  1. Wer soll nackt sein bei der Nacktberatung? Die Mandantschaft? Der Anwalt? Beide?

    Aber generell: Wieso sollte eine Nacktberatung berufsrechtliche Probleme bereiten? Dürfen Anwälte etwa nicht Mandanten aushäusig beraten, während diese in der Sommerfrische sind? Und wenn diese Sommerfrische in einem FKK-Gelände wäre? Soll da der Anwalt im Talar erscheinen?

    Ich denke, das soltlen Sie nochmal durchdenken - so eine Marktlücke sollte man doch nutzen!

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  2. Ich frage mich viel mehr - kennt das RVG einen Gebührensatz für Nacktberatungen? :D

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  3. Da liegt der Hase im Pfeffer. Das RVG kennt überhaupt keinen Gebührentatbestand mehr für Beratungen. Alles ist Verhandlungssache. Wenn die beratung mehr oder weniger kosten darf, dann sollte auch die Frage "mehr oder weniger Kleidung" als preisbildender Faktor zulässig sein.

    Aber § 43 S.2 BRAO könnte ein Problem sein:

    Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen.

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  4. Vielleicht kommt man ja einmal in die Situation, einen Exibitionisten vertreten zu müssen - dann könnte sich das als vertrauensbildende Maßnahme anbieten :-)

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  5. Außerdem habe ich ja mehr Vertrauen in einen nackten Rechtsanwalt, der immer gewinnt, als in angezogenen, der dafür regelmäßig verliert :)

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