Mittwoch, April 02, 2008

Europa - Theorie und Rechtspraxis

Seit 2005 gibt es den sog. Europäischen Vollstreckungstitel. Das können Urteile, Vergleiche oder auch Vollstreckungsbescheide sein, die auf Antrag zum Europäischen Vollstreckungstitel erklärt werden können. Voraussetzung ist, dass der Schuldner der geltend gemachten Forderung nicht widersprochen hat, bzw. die Forderung unbestitten geblieben ist.

Doch weder auf den Seiten des Amtsgericht Stuttgart, zentrales Mahngericht für BW, noch auf dem Portal der zentralen Mahngerichte in Deutschland wird man bei einer Suche nach dem Europäischen Vollstreckungstitel fündig.

Europa existiert zwar auf dem Papier als eine Einheit, in der Praxis ist noch nicht allzu viel davon zu spüren.

1 Kommentar:

  1. Zu empfehlen sei auch dieser Artikel in Humboldt Forum Recht:
    http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/22-2007/index.html

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