Freitag, April 04, 2008

Wie sperre ich Sexualstraftäter aus Sozialnetzwerken aus ?

Die britische Regierung will künftig von Sexualstraftätern die Herausgabe ihrer e-mail-Adressen an die Polizei erzwingen, damit diese dann an Sozialnetzwerke weitergerreicht werden können, um die Sittenstrolche schon bei der Registrierung aussieben, bzw aus der community ausschließen können. Weitere Infos bei Heise...

Ich frage mal so in die Runde. Gibt es jemanden hier, der nicht mehr als eine laufende e-mail-Adresse hat ? Oder jemanden, der nicht in weniger als 5 Minuten eine weitere e-mail-Adresse generieren könnte ?

Nette Idee, aber von wenig Sachkunde getragen, meine ich.

3 Kommentare:

  1. Ein gewisser Sinn ist schon dahinter. Der einmal überführte Sexualtäter ist ja gesetzlich gezwungen alle seine Emailadressen, auch neu erstellte, anzugeben.
    Tut er das nicht kann eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren veranschlagt werden.
    Jetzt nehmen wir mal an ein Kind ist verschwunden. Es hat vorher in einem Sozialen Netzwerk mit jemanden Nachrichten getauscht, der sich als eben dieser Sexualtäter herausstellt. Dieser hat eine nicht registrierte Adresse genutzt.
    Weitere Hinweise auf eine evt. Täterschaft fehlen aber (die Leiche des Kindes ist irgendwo tief in einem Wald verscharrt und Spuren wurden nicht gefunden). Jetzt kann man zwar den Mord nicht sühnen, aber man kann ihn wegen verwendung einer nicht registrieren Adresse bis zu 5 Jahre in den Bau stecken.
    Capone wurde ja auch wegen Steuerdelikte verurteilt und nicht wegen Mord und Schmuggel.

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  2. Stellen wir uns vor, das Kind taucht 2 Jahre später wieder auf, dann sind 5 Jahre für eine nicht angegebene Emailadresse schon etwas hart. Zumal er die dann trotzdem absitzen muss, denn die Strafe war ja nicht an das Verschwinden des Kindes, sondern an das Verwenden der Emailadresse geknüpft.
    Ich weiß nicht genau, ob das der richtige Weg ist, auch wenn es natürlich ein sehr legitimes Ziel ist, Sexualstraftäter von Kindern fernzuhalten.

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