Freitag, Juni 20, 2008

Der Angeklagte darf lügen...

was aber, wenn er die Wahrheit sagt ?

Mal angenommen, jemand beschäftigt eine Haushaltshilfe, ohne sie bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden. Diese Hinterziehung von Lohnsteuer und Sozialversicherung fliegt auf, es kommt zum Prozess.

Gegen den Rat des Verteidigers, der ein Geständnis empfohlen hat verbunden mit der ausdrücklichen Erklärung, sein Verhalten zu bedauern, äußert sich der Angeklagte beim letzten Wort wie folgt:

"Hohes Gericht,

ich werde heute eine Strafe dafür erhalten, weil ich die Regeln unseres Gemeinwesens missachtet habe. Regeln sind einzuhalten, auch wenn sie ein Einzelner für falsch erachtet.
Ich kann mein Verhalten dennoch nicht bedauern.

Wollte ich meiner Haushaltshilfe einen sozialversicherten und versteuerten Nettolohn zahlen, der ihrer Tätigkeit angemessen ist, könnte ich sie gar nicht beschäftigen. Der Staat hätte eine bedürftige Person mehr auf seiner Auszahlungsliste, die Geschäfte, Discounter und Dienstleister in der Gegend wo Frau Perle wohnt, einen Kunden weniger.
Einen Mindestlohn zu fordern, macht Sinn in produktiven Branchen, dort wo ein Arbeitnehmer an Wertschöpfungsprozessen beteiligt ist. An dieser Wertschöpfung soll jeder angemessen beteiligt sein; der Markt wird es richten, indem nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, bei denen Lohn- und Personalkosten eingepreist und an die zahlenden Abnehmer weitergegeben werden können.

Mir als privaten Arbeitgeber stehen diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung. Um 1000,00 EUR netto auszahlen zu können, müsste ich ca. 1300,00 brutto vereinbaren und würde einen Gesamtaufwand von ca. 1500,00 EUR brutto haben. Um nun 1500,00 netto zu verdienen, benötige ich selbst einen Bruttomonatsverdienst von 2500,00 EUR.
Würden Sie, Herr Vorsitzender, sie Frau Staatsanwältin diesen Betrag für angemessen halten ?

Mein Sohn hat gerade sein Studium beendet. Sein Einstiegsgehalt bewegt sich in eben diesem Bereich. Halten Sie es wirklich für angemessen, für eine ungelernte Hilfskraft nahezu den gleichen Betrag aufzuwenden, wie für einen Arbeitnehmer mit Hochschuldiplom ?

Aus diesem Grunde habe ich alle mir zur Verfügung stehenden Einsparungsmöglichkeiten genutzt und Frau Perle brutto für netto bezahlt.

In der Vorbereitung hat mir mein Verteidiger interessante Dinge zu unserem Rechtswesen vermittelt. Ein umfassendes Geständnis würde bei dieser Beweislage, wo eine Verurteilung zu erwarten ist, wenigstens zu einer Strafmilderung führen. Nun, den Vorwurf räume ich ja auch vollumfänglich ein.

Ferner erzählte er mir, der Angeklagte habe das Recht zu schweigen, macht er von seinem Recht Gebrauch, darf dieses nicht strafschärfend berücksichtigt werden. Selbst Lügen ist dem Angeklagten erlaubt.

Nun frage ich Sie, würde ich lügen und mein Verhalten glaubhaft bedauern, könnte ich doch mit einer Strafmilderung rechnen ? Nun habe ich Ihnen wahrheitsgemäß meine Motive dargelegt, die mit unserer Rechtsordnung nicht zu vereinbaren sind. Doch glaube ich, die Mehrheit der Anwesenden im Saal, kann sich in die Situation hineinversetzen. Die wenigsten hier könnten der Verlockung widerstehen, einen Menschen aus Fleisch und Blut zu Lasten einer Sozialgemeinschaft aus gesichtslosen Nummern und Aktenzeichen zu begünstigen.
Ich hege zwar keine große Erwartung auf Milde hoffen zu dürfen, es war mir jedoch ein Bedürfnis, sie auf eine wenig schlüssige Rechtspraxis hinzuweisen."

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Der vorstehende Sachverhalt basiert auf der schöpferischen Phantasie des Autors. Er ist frei erfunden, jede Ähnlichkeit mit realen Sachverhalten wäre rein zufällig.

7 Kommentare:

  1. Der Angeklagte hätte sich an die Gesetze halten sollen. Von vernünftig war keine Rede.

    Leider.

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  2. Ok, ist eine fiktive Geschichte. Ich interpretiere das mal als persönliche Kritik am Steuersystem.

    Frage an Sie: Wie sollte das System denn gestaltet sein, um aus Ihrer Sicht in einem solchen Fall für Gerechtigkeit zu sorgen?

    Sollen Lohnkosten an Haushaltshilfen vollumfänglich das zu versteuernde Einkommen senken und sozialversicherungsfrei gestellt werden?

    Würde das nicht im Gegenzug wieder für Ungerechtigkeit sorgen? Der Spitzenverdiener würde entsprechend mehr Steuern darauf sparen, als der in der Geschichte wohl dargestellte "Normale".

    Außerdem wäre die Frage zu klären, wo der dann steuerbefreite private Arbeitgeber aufhört und der betriebliche Arbeitgeber anfängt. Sollte es dann noch eine Übergangszone für sehr kleine Unternehmer geben?

    Worin liegt die Rechtfertigung für eine Besserstellung im privaten Bereich? Würde die gleiche Leistung über ein Dienstleistungsunternehmen erbracht werden, käme zu der Rechnung der doppelten Lohnnebenkosten auch noch die Umsatzsteuer dazu. Würde das die Konkurrenzfähigkeit nicht massiv gefährden? Kunden und Angestellten würden dort weg wollen; jeder Ex-Angestellte würde sich dann z.B. bei zwei Dutzend privaten Arbeitgebern anstellen lassen.

    Was würden z.B. Handwerker oder inner-/außerhäusliche Dienstleister anderer Branchen dazu sagen?

    Über die Höhe von Abgaben kann man sicherlich diskutieren. Fakt ist aber, dass Geld, das ständig den Besitzer wechselt, auch besteuert wird. Das ist natürlich eine Art Doppelbesteuerung, doch diese ist unvermeidbar und aus meiner Sicht auch gerechtfertigt.

    Außerdem ist es ja nicht so, dass man sich einen Arbeitslosen von der Straße angelt und ihm das Geld in die Hand drückt, das indirekt viele andere Arbeitslose in kleinen Stücken bekommen hätten, sondern dass man dafür eine Leistung erhält. Wer meint eine solche Leistung in Anspruch nehmen zu müssen hat nun mal auch den entsprechenden Preis dafür zu zahlen und dieser bemisst sich eben nicht nur danach, was dem Leistungserbringer effektiv davon übrig bleibt.

    Fakt ist auch, dass es aktuell steuerliche Förderungen für Haushaltshilfen gibt. Natürlich nur prozentual und mit einem Höchstbetrag, dafür aber z.B. ohne Einfluss der Steuerprogression. Spitzenverdiener sparen also nur so viel wie jeder andere Steuerpflichtige (der eine verkleinerbare Steuerlast hat und sich eine Haushaltshilfe überhaupt leisten kann).

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  3. @ mumpakl

    Es geht hier weniger um die Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit des Steuer- und Sozialabgabensystems, sondern darum:

    Ein Angeklagter lügt, sagt aber genau das, was gericht und Staatsanwaltschaft hören wollen - er bekommt eine Strafmilderung, wenn er es glaubhaft herüber bringt.

    Was geschieht, wenn der Angeklagte die Wahrheit sagt ?

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  4. Der Angeklagte outet sich als Sozialschmarotzer. Er betrügt seine Haushaltshilfe um ihre Krankenversicherung und ihre Altersversorgung. Ebenso schädigt er den Staat, also uns alle.

    Seine "Wahrheit" zeigt, dass er uneinsichtig ist und nichts bereut. Also Strafverschärfung.

    Gruß
    Ein juristischer Laie.

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  5. Erst mal ist die Grundannahme falsch: Der Angeklagte hat kein positives Recht zu Lügen (siehe z.B. http://books.google.com/books?id=3eUXjst0v8QC&pg=RA2-PA185&lpg=RA2-PA185&dq=angeklagter+recht+zu+l%C3%BCgen&source=web&ots=wpFOUi1Wkq&sig=U1AzwjRoGSv10suAlBYLrTYgaY4&hl=de&sa=X&oi=book_result&resnum=16&ct=result
    Oder in jedem x-beliebigen Strafprozessrechtskommentar...

    Und die Wahrheit sagen "darf" ein Angeklagter jederzeit.
    Hier würde er halt die gesetzlichen Regelungen für Schwachsinn halten, worin man ja auch zustimmen könnte. Aber: Die Ordnung in unserem Staat beruht darauf, dass nicht jeder nach eigener Meinung entscheidet, welches Gesetz er achtet und welches nicht. Zumindest sollte es so sein...

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  6. @ BlueSparkle

    Der Angeklagte darf lügen, z.B gegen besseres Wissen seine Unschuld beteuern, ohne dass dieses Verhalten zu einer Strafschärfung im konkreten Verfahren führen darf. Aber vielen Dank für die Fundstelle.

    Genau das, was sie im 2. Absatz anführen sagt mein fiktiver Angeklagter ja bei der Eröffnung seiner Rede.

    Wenn ich von "Wahrheit" rede, dann ist das nicht die objektive Wahrheit, sondern die Wahrheit, die hinter den Motiven des Angeklagten steht.

    (obiger gelöschter Kommentar stammte von mir und enthielt bis auf eine nun angefügte Ergänzung exakt diesen Text)

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