Dienstag, Juni 10, 2008

EU Arbeitszeitrichtlinie

Wie spiegel-online vermeldet laufen die Klinikärzte unter Führung des Marburger Bundes Sturm gegen die gerade verabschiedete Arbeitszeitrichtlinie.

Ich finde vor allem diese Passage bemerkenswert:

Auch der Umgang mit Bereitschaftsdienst spielt in der neuen Richtlinie zur Arbeitszeit eine wichtige Rolle. Sie unterscheidet zwischen "aktivem" und "inaktivem" Bereitschaftsdienst. Als "inaktiv" gilt beispielsweise ein Bereitschaftsarzt, wenn er im Krankenhaus schläft. Genau diesen Passus kritisiert der Marburger Bund: Es sei zu befürchten, dass manche Krankenhäuser nun doch versuchten, die Arbeitszeiten für Ärzte entgegen den Tarifvereinbarungen wieder zu verlängern, indem sie nur noch den aktiven Teil der Bereitschaftsdienste der Arbeitszeit zurechnen.
Ich erlaube mir dann einmal die Frage, was denn der "inaktive" Teil der Bereitschaftsdienste arbeitsrechtlich darstellen soll ?


Freizeit ist es jedenfalls nicht. Der diensthabende Arzt (m., w.) kann seine Zeit nicht nach Belieben nutzen, sondern ist entweder zur Anwesenheit im Krankenhaus verpflichtet, oder zumindest dazu, das Krankenhaus binnen kürzester Zeit erreichen zu können. Theater- oder Restaurantbesuche gestalten sich als Glücksspiel. Ein Arzt in Freizeit kann hingegen tun und lassen was er/sie/es will.

In vielen edlen Boutiquen werden die VerkäuferInnen überwiegend nur für ihre Anwesenheit bezahlt, ob nun Kunden kommen oder nicht.

Derartige Vorschläge können eigentlich nur von Beamten kommen, die schließlich nach dem Willen des Gesetzgebers niemals arbeiten müssen.

So bestimmt § 54 BBG ausdrücklich:

1Der Beamte hat sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen.


Von Arbeit steht da nichts, genauso wenig, ob der Beamte sich wach oder mit geschlossenen Augen hingebungsvoll seinem Beruf widmen soll. (Danke, Gerrick)

Nun nehmen wir einmal an, der/die/das diensthabende Arzt wird um 1:30 jäh von einem Telefonat aus dem Schlummer gerissen. Ab wann wird die Bereitschaftszeit "aktiv" ?

( ) Mit dem ersten Läuten ?

( ) Mit dem ersten Zucken der Äuglein ?

( ) Mit dem Beantworten des Telefonats ?

( ) Mit dem Anlegen der Dienstkleidung und Umhängen des Stethoskops ?

( ) Mit dem Eintreffen beim Patienten ?

Und wann endet die "aktive" Phase wieder ? Mit dem Rückweg zum Bereitschaftszimmer, dem Ablegen der Dienstkleidung, dem Hinlegen oder dem Einschlummern ?

Und wie werden die aktiven Zeiten von den inaktiven Zeiten getrennt erfasst ? Über Videoüberwachung ? - nur so eine Idee.

So eine unproduktive Auseinandersetzung ist auch erst wieder möglich, seitdem der Gesetzgeber in seiner Weisheit durch Streichung der Pendlerpauschale den Weg zur Arbeit dem Privatleben zugewiesen hat.

Dafür dürfen diejenigen, die diesen Schwachsinn erfunden haben, die Herren und Damen Bundestagsabgeordnete auf Steuerzahlerkosten sämtliche Verkehrsmittel nutzen und haben darüber hinaus noch eine beachtlich hohe Aufwandspauschale.


1 Kommentar:

  1. Das verringert die Gefahr, daß sich ein Übermaß an Medizinern für die Arbeit im Krankenhaus begeistert. Nicht, daß die uns jetzt schon die Türen einrennen würden, aber sicher ist sicher.

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