Donnerstag, Juli 10, 2008

Frech, dreist, tollkühn

Aus der DAV-Depesche:

Warnung vor Scheinrechnungen



In diesem Zusammenhang weisen wir auf eine Warnung hin, die bereits der Anwaltverein Donau Ries veröffentlicht hat. Kolleginnen und Kollegen haben wieder Schreiben erreicht, die als Rechnungen aufgemacht waren. Es wird der Eindruck erweckt, als werde für einen bereits georderten Eintrag auf der Anwaltsuchseite "suche-anwalt.com" ein Betrag von 96 Euro in Rechnung, der mittels des dem Schreiben angehängten, bereits weitgehend vorausgefüllten Überweisungsträgers zu überweisen ist. Nur eine sehr genaue Prüfung des Texts lässt erkennen, dass es sich wohl lediglich um ein Angebot für einen solchen Sucheintrag handeln soll, da die angebotene Leistung erst "nach Geldeingang" ausgeführt werde. Dieser Hinweis ist unauffällig und versteckt gehalten.



Wir bitten um entsprechende Beachtung.


Sich ausgerechnet Anwaltskanzleien als Opfer betrügerischen Handelns auszusuchen, ist frech.

Zu glauben, man werde damit Erfolg haben, ist dreist.

Darauf zu vertrauen, ungeschoren davon zu kommen, nenne ich tollkühn.

Oder sind die Täter etwa psychologisch knallhart kalkulierende Profis ?

Wer die Rechnung bekommt, den Schwindel aber bemerkt, wird nichts tun.

Wer die Rechnung bekommt, auf den Schwindel hereinfällt und zahlt, wird sich schämen, wenn er seinen Irrtum bemerkt hat.

Wer den Schaden hat, braucht sich nicht noch dadurch um den Spott zu bemühen, indem er es in einem öffentlich ausgetragenen Prozess publik macht.

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