Donnerstag, August 28, 2008

Nicht im Sinne des Erfinders (Gesetzgebers)

Eine Mandantin hat im April eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt. Danach darf der Ehemann die eheliche Wohnung nicht mehr betreten und muss mindestens 20 m Abstand zu seiner Ehefrau halten.

Das juckt diesen aber nicht. Nachdem die Familie mehrfach die Polizei gerufen, die den Mann der Wohnung verwiesen und über Nacht sogar in Gewahrsam genommen hat, hat er sich den Zutritt in die Wohnung ertrotzt und lebt dort gegen den erklärten Willen der Restfamilie seit nunmehr 1 Monat.

In knapp 2 Wochen soll Scheidungstermin sein und ich erfahre erst heute von den Entwicklungen.

Noch geben wir nicht auf.

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