Freitag, August 29, 2008

Vorgelagerte Rechtseinordnung

Im Forum Deutsches Recht findet sich eine nette Anfrage zum Namensrecht.

Spassig ist aber auch diese Argumentation:

Wieso wurde das Thema in “Schul- und Prüfungsrecht” verschoben? Die Frage bezieht sich auf mein Abitur und das wird ‘Allgemeine Hochschulreife’ genannt - also Hochschule!

2 Kommentare:

  1. So ein Quatsch. Der Argumentation zu Folge müsste das ja bei "Allgemeines Recht" eingeordnet werden.

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  2. Stimmt zwar, aber der Fragesteller dürfte erst ca. 15 Jahre alt sein. Deswegen bin ich da nicht so pingelig.

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