Freitag, September 26, 2008

Ich langweile mich nicht

und deshalb halte ich telefonische Anfragen zu möglichen Neumandaten kurz.

Eine inhaltliche Beratung kann ohnehin erst erfolgen, nachdem ich in Ruhe die Sachlage analysieren konnte. Und wenn ich am Telefon höre, einen Besprechungstermin wolle man vorerst nicht, weil das Geld kosten würde, dann frage ich mich schon, wo der Unterschied sein soll, ob ich nun in meinem Büro oder am Telefon mündlich berate.

Kostenlose Rechtsberatung gibt es beim Friseur, oder am Stammtisch, oder bei sonstigen Leuten, die hierfür auch keine Haftung übernehmen müssen.

2 Kommentare:

  1. Also, wenn ich mir das so durchlese und ähnliche Berichte früher auf anderen Seiten, so kommt es mir vor, als sei eine gewisse Ur-Angst unter den Anwälten weit verbreitet. Nicht das sie mal keine Mandanten finden könnten, oder vor dem Verlieren von Prozessen, oder Falschberatung - nein, sondern ihre größte Sorge scheint zu sein, das sie mal aus Versehen eine kostenlose Rechtsauskunft erteilen könnten. Als ob sie vor der erstmaligen Zulassung als Anwalt verpflichtet sind, an eine Art Hypnosesitzung teilzunehmen und dort eingebläut kriegen: »Ich gebe keine kostenlosen Rechtsauskünfte, weder telefonisch, noch schriftlich, noch mündlich ! Ich gebe keine...« Oder es scheint eine gewisse Schande zu sein, deren Eingehung man unbedingt weit von sich weisen muß: »Also da wollte doch jemand eine Auskunft von mir... Aber dem habe ich das aber gegeben...«
    Natürlich hat jede Arbeit, auch die eines Anwalts ihren Preis. Von Lust und Liebe zu den Mitmenschen kann man idR allein nicht leben, aber die Erteilung von gelegentlichen kleineren Auskünften etwa in der Nachbarschaft könnte doch auch eine gute Werbung sein. Bei schwierigen Sachen erinnern sich die Leute vielleicht an den »nicht ganz so maulfaulen« Anwalt der einem so freundlich einen Rat erteilt hatte und verlieren vielleicht auch etwas die Scheu, einen Anwalt aufzusuchen. Einen der ihnen schon in kleineren Sache nett Auskunft erteilt hat, werden sie vielleicht eher aufsuchen, als einen, der ihnen alle Auskünfte, inkl. der Uhrzeit, nur gegen Bezahlung geben will. Und wenn dazu die potenziellen Mandanten vorher nicht genau wissen, welche Kosten bei einem Beratungsgespräch auf sie zukommen könnten, denken sie vielleicht an diesen uralten Anwaltswitz mit den 2 Fragen ein, der sich aber auch auf andere Berufsgruppen übertragen läßt: sinngemäße Kurzfassung: Anwalt zum Mandanten: Ich bin aber nicht ganz billig. Die Beantwortung von 2 Fragen kostet bei mir 1000 Euro. Was, sagt der Mandant, ist das nicht etwas teuer ? Ja, das ist es, sagt der Anwalt, und wie lautet Ihre 2. Frage ?
    Also ich finde somit, das man bezüglich kleinerer Anfragen nicht ganz so streng sein sollte - sofern nicht doch meine Theorie von der Urangst zutrifft...

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  2. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, wohl wahr. Das ist in dem Fall eine einseitige Freundschaft, da dem Ansinnen einer kostenlosen Beratung auch zugleich eine Wertschätzung innewohnt.
    Der redet ja nur.

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