Donnerstag, Oktober 16, 2008

Neu ? Cold Calls mit Nestwärme

Gestern erhielt ich einen Anruf, von einem Weinversandhandel.

Guten Abend, spreche ich mit Herrn Munzinger ?
Ja.
Hier ist Weinhaus ...(unverständlich) aus Baden-Baden. Ich rufe Sie an, weil ihr Name uns von jemanden aus ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis empfohlen wurde.
Ja, und ?
Es geht auf Weihnachten zu. Vielleicht möchten Sie ja sich selbst oder jemand anderem eine Freude bereiten ?
Ja ???
Wie wäre es mit einer guten Flasche Wein ?
Oh, bella signorina, isch trinke gar keinen Wein, nur Bier, ... (na,ja, so ähnlich)
Oh, das ist aber schade.
Stimmt.#

Nach diesem Telefonat habe ich mich umgehört und festgestellt, dass andere Leute ebenfalls mit einer ähnlichen Begründung angerufen wurden, nur ging es dabei um Bücher, Lotterien, usw.

Liebe Drückerindustrie,

auch mit noch so dollen Ideen bleibt der Tatbestand eines rechtswidrigen cold calls, also die telefonische Kontaktaufnahme zur Anbahnung eines Vertragsverhältnis ohne vorherige Zustimmung des Angerufenen erfüllt.

3 Kommentare:

  1. Ist der badische Wein inzwischen so schlecht, dass man zu solchen Methoden greifen muss? Oder bildet sich da jetzt das Analog zu den "wir verramschen unser China-Blech von Solingen aus und nennen es Solingen-Stahl"-Geschichten?

    AntwortenLöschen
  2. Tja, schade nur, dass Sie - statt dagegen vorzugehen - lediglich einen Artikel darüber schreiben. Oder glauben Sie, die Weinbude weiß nicht, das das unzulässig ist? Blöd sind die nun nicht, es lohnt sich halt trotzdem ...

    AntwortenLöschen
  3. @ ra richter

    Vielleicht bin ich blöd, aber es ist einerseits nicht mein Rechtsgebiet, in dem ich mich auskenne und andererseits liefere ich denjenigen, die rechtlich dagegen vorgehen wollen, Argumente und Belege.

    So, what ?

    AntwortenLöschen