Freitag, Oktober 10, 2008

Verbraucherinsolvenzverfahren

Da geht so manchem Gläubiger das Messer in der Tasche auf, wenn er so etwas auf www.insolvenzbekanntmachungen.de lesen muss:

XX IN 000/00 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des XY, betragen die anerkannten Insolvenzforderungen nach § 38 InsO EUR 126.098,93. Aus der Insolvenzmasse verbleiben EUR 823,12 für die Verteilung.

Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten beim Amtsgericht
Irgendwo - Insolvenzabteilung - unter dem Aktenzeichen XX IN 000/00 auf.


Das entspricht einer Quote von 1 zu 0,0065275 oder auf 1000 EUR angemeldete Forderungen gibt es 6,53 EUR Befriedigung.

Da fahren ja noch die Anleger besser, die in subprime-Papiere investiert haben.

3 Kommentare:

  1. Ausweislich des IN-Aktenzeichens handelt es sich hier gerade nicht um ein "Verbraucherinsolvenzverfahren" (die haben ein IN-Aktenzeichen).

    Gegen wen soll denn der Gläubiger bzw. würden Sie das Masser richten??

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  2. "... die haben ein IK-Aktenzeichen", muss es natürlich heißen.

    (Und: "Masser" lies "Messer".)

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  3. …es wird unverblümt von vielen Verwaltern die Vergütung so gerechnet, dass das, was an Masse da ist, darin versickert. Es schauen Rechtspfleger drauf, die das Verfahren kaum beurteilen können und dadurch keinen Nachteil haben, dass sie das bewilligen – man kennt sich ja und die Gläubiger haben`s eh abgeschrieben.
    Insolvenzverfahren sind in vielen Fällen eine Alibiveranstaltung und oft nur von Nutzen für die Bestatter…

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