Freitag, Dezember 12, 2008

Unterschrifterfordernis

Häufig liest man den in meinen Augen unsinnigen Zusatz:

"Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig"
Das kann nur gelten, wenn das Gesetz oder ein Vertrag entweder keine Form oder einfache Textform für eine Erklärung vorsieht.

Der Widerruf eines gerichtlichen Vergleichs ist nur durch Schriftsatz innerhalb der vereinbarten Frist möglich. Die eigenhändige Unterschrift der Partei oder ihrer Prozessbevollmächtigten ist daher auf dem Originalschreiben zwingend.

Heute bekam mein Kollege ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk, nachdem er sich in einer hochstreitigen Arbeitsrechtssache unter Widerrufsvorbehalt verglichen hatte und der nicht mehr anwaltlich vertretene Arbeitgeber auf der Gegenseite ein nicht unterschriebenes Schriftstück an das Gericht abgeschickt hat. Das Gericht behandelte den Widerruf folgerichtig als unwirksam.

Ohnehin scheint der Kollege einen furcheinflösenden Ruf (:=) ) unter Arbeitsrechtlern zu genießen, der den Gegner so verunsichert, dass die Unterschrift unterbleibt.

Vor einiger Zeit hatte er einen Fall, in welchem das Kündigungsschreiben einer fristlosen außerordentlichen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen nicht unterschrieben war. Als der Gegenseite dies mitgeteilt wurde, war die Zwei-Wochenfrist selbstredend bereits abgelaufen.

Der Kollege auf der Gegenseite, dem dieses Missgeschick (sehr haftungsträchtig) unterlaufen war, bot alles auf, um die Klippe des nicht eingehaltenen Schriftformerfordernisses zu umschiffen.

Vom Sinn und Zweck der Form war zu lesen, von der Ernsthaftigkeit der Erklärung. Diese müsse sich auch ohne Unterschrift doch daraus ergeben, dass er als Bote nicht lediglich den Brief in den Briefkasten eingeworfen habe, sondern aus herumliegenden Zweigen und Ästen und Steinen eine Pyramide aufgeschichtet habe und daneben einen Pfeil, der auf den Briefkasten deutete. Solcherlei Mühen würden doch die Ernsthaftigkeit der Erklärung hinreichend zum Ausdruck bringen.

Genutzt hat es ihm nichts, Rechtsgeschichte konnte er damit nicht schreiben. Für diese Geschichte hat es allerdings gelangt.

2 Kommentare:

  1. "...sondern aus herumliegenden Zweigen und Ästen und Steinen eine Pyramide aufgeschichtet habe und daneben einen Pfeil, der auf den Briefkasten deutete."

    Das war jetzt aber metaphorisch, oder?

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  2. Wahrscheinlich. Gegenteiligenfalls wünsche ich mir ein diesen Zustand dokumentierendes Lichtbild in den Akten zu finden.

    Muss ja alles seine Ordnung haben, gell :-)

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