Dienstag, Januar 27, 2009

Auch ein Weg aus der Finanzkrise

Aus einer Kostengrundentscheidung:

Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger/Widerbeklagte Ziff. 1 zu 2/5, die Widerbeklagte Ziff. 2 zu 1/5, der Beklagte Ziff. 1 zu 9/20, die Beklagte Ziff. 2/Widerklägerin zu 3/5.


Das ist immerhin eine Rendite von 13/20 oder 65 %.

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