Montag, März 30, 2009

Actio pro socio und Geltendmachung des titulierten Anspruchs in der Zwangsvollstreckung

Ein Mandant legt mir ein Urteil vor, wonach er von einem (ehemaligen ?) Mitgesellschafter verklagt wurde, einen bestimmten Betrag an die Gesellschaft zu bezahlen.

Nun fordert der Prozessbevollmächtigte des Klägers meinen Mandanten zur Zahlung an seine Kanzlei auf. Nach meinem Dafürhalten ist die Berechtigung, die Zahlung für die Gesellschaft in Empfang nehmen zu dürfen, zunächst nachzuweisen. Eine Zwangsvollstreckung kann nur auf Hinterlegung des titulierten Betrages gerichtet sein.

Die Berufungsfrist endet erst in 14 Tagen...

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