Mittwoch, März 18, 2009

Nett, diese unfreiwillige Komik

Sie sind immer öfter anzutreffen. Webseiten mit Audio-Service. Statt den Artikel selbst zu lesen, kann man ihn sich vorlesen lassen. Obwohl ich des Lesens kundig, mächtig und willens bin, habe ich soeben die Probe auf's Exempel gemacht.

Dieser Text:

Das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 05.03.2009 - Az.: I-10 W 151/08) hat entschieden,


auf der Seite von Dr. Bahr, Hamburg, wird von der sympatischen Computerstimme wie folgt wiedergegeben:

Das Olk Düsseldorf, Link, Beschl Punkt Vau 5. März 2009 Aktenzeichen i-zehn-Watt 151 Schrägstrich 08 hat entschieden...

Danke, ein Tag, der so heiter beginnt, muss einfach gut werden. Und Danke auch für die Technikvorreiter, die sich trauen nützliche Technik trotz ihrer noch bestehenden Unvollkommenheit einzusetzen. Nur dadurch kann die Entwicklung vorangetrieben werden.

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