Dienstag, April 14, 2009

Das Gericht will unser Geld nicht

Über den Umgang von Gerichten mit Bargeld bzw. Verrechnungsschecks hatte ich bereits berichtet. Heute kann ich ein weiteres Kapitel aufschlagen.

In Baden-Württemberg sind zwar die Gerichtskostenmarken auf dem Rückzug, Verrechnungsschecks werden nur in ungeknicktem, ungeklammerten und einwandfreiem Zustand angenommen, aber seit einiger Zeit können Gerichtskosten auch als Lastschriftermächtigung entrichtet werden.

Letzte Woche habe ich Klage an ein Gericht in Rheinland-Pfalz erhoben und statt eines Schecks oder aufgeklebten Euro-Banknoten eine "Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften" beigefügt.

Und was erhalte ich heute ?
Eine Zahlungsaufforderung. ja-wollll !
....
Den Betrag können Sie wie folgt bezahlen:
  • Durch Überweisung oder Einzahlung auf folgendes Konto....
  • Gerichtskostenstempler oder Gebührenstempler
Es lebe der Föderalismus.

4 Kommentare:

  1. Sagen Sie bloß, Sie wussten nicht, dass Rheinland-Pfalz ein eigenes Bundesland ist (und deshalb nicht alles, was für die baden-württembergische Justiz gilt, auch für die rheinland-pfälzische Justiz zutrifft)?

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  2. @ Carlo
    Danke, danke, danke, danke
    für die Erleuchtung

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  3. In RLP wird ja auch anders gelocht als in (Teilen von) BW.

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