Mittwoch, April 29, 2009

Mitschnitte von Werbetelefonaten - Sorgfalt im Umgang mit vertraulichen Daten

Ein Unternehmen, welches gegen ein monatliches Entgelt -angeblich- seinen Kunden die Teilnahme an zahlreichen Gewinnspielen garantiert, schaltet für seine Honorarforderungen eine Inkassofirma ein.

Dieser schreibe ich, es möge zunächst einmal ein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden und dass der Kunde auch sein Einverständnis zu diesem Anruf erklärt hat.

Mein Mandant heißt M. Heute schickt mir die Inkassofirma eine CD mit Telefonmitschnitten im mp3-Format.

Natürlich beginnt der Mitschnitt mitten im Gespräch; ob das Einverständnis erteilt wurde, ist somit nicht nachvollziehbar, was aber nicht meine Sorge sein soll.

Alle Angaben lassen sich nachvollziehen:
Name
Anschrift
Geburtsdatum
Bankverbindung mit Kontonummer und Bankleitzahl

Allerdings, liebe Inkassofirma, vertrete ich nicht Frau X., sondern den Mandanten M.

4 Kommentare:

  1. Sind illegale Telefonmitschnitte sowieso als Beweismittel unzulässig?

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  2. Wird sich jetzt Frau X. anwaltlich beraten lassen?

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  3. @ R.Tape:
    Ob sie im Zivilprozeß unzulässig sind, kann ich nur vermuten. Strafbar sind sie allemal: § 201 StGB.

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  4. @ R. Tape und Kollege Hoenig

    Danke für die Tipps. Es kommt zwar irgendwann der Hinweis auf den Mitschnitt, aber nicht von Anfang an.

    Es ergibt sich aus der Aufzeichnung nicht, ob der/die/das Angerufene überhaupt mit dem Anruf einverstanden war. Und dass ich nicht den Mitschnitt des telefonats mit meinem Mandanten, sondern einer 2. Person bekommen habe, ist hoffentlich auch klar.

    Hat jemand eine idee, wie dieser Umstand möglichst effektiv zur geltung gebracht werden kann ?

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