Dienstag, Juni 16, 2009

Zahlungsmoral

Ein neuer Mandant bittet telefonisch um einen Termin, den er auch bekommt.
Als er erscheint, goldbehängt mit dicker Armbanduhr, übergibt er einige Unterlagen und berichtet so beiläufig, dass er gerade von der Gerichtsverhandlung komme, aber nunmehr der Auffassung sei, einen Anwalt zu brauchen.

Wir legitimieren uns bei Gericht und warten zunächst das Sitzungsprotokoll ab, weil wir aus den Angaben des Mandanten nicht so recht schlau werden. Im Protokoll steht "Entscheidung ergeht am Ende der Sitzung", das Urteil ist dem Protokoll beigefügt.

Wir legen Berufung ein und machen einen Vorschuss geltend.

Drei Wochen später erfolgt eine erste höfliche Zahlungserinnerung. Die Berufungsbegründungsfrist wird antragsgemäß um einen Monat verlängert. Vier Tage vor Fristablauf übersenden wir den Entwurf einer Berufungsbegründung mit der Aufforderung um umgehenden Ausgleich der Rechnung per Fax. Sonst werde der Schriftsatz nicht eingereicht.

Der Mandant antwortet umgehend per e-mail und bittet uns darum, uns noch eine Woche zu gedulden.

Sollen wir uns auf dieses Spielchen einlassen ?

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