Donnerstag, Juli 30, 2009

Zum Mäusemelken

Vor zwei Wochen hatte ich den nahezu perfekten Tag, als ich morgens die eV beantragt hatte und um 16:00 sowohl den Zustellauftrag erteilen konnte als auch meine Rechnung bereits bezahlt war.

Heute musste ich den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wieder zurücknehmen, weil sich herausgestellt hatte, dass die Räumlichkeiten, zu denen der Zutritt versperrt wurden, gar nicht aktuell als Wohnung dienen, sonderm der Mandat ausgezogen ist und lediglich nach Kassenlage Renovierungen durchführt.

Das Gericht hat die Einleitung eines Hauptsacheverfahrens angeregt. Ob ich dazu noch Lust habe ? Mal sehen.

2 Kommentare:

  1. "musste ich den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wieder zurücknehmen" - Wozu der Stress? Einfach nicht vollziehen und gut is'.

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  2. Mir scheint, wenn der Zustellauftrag erteilt werden konnte, dass die e.V. erlassen und dann Widerspruch dagegen eingelegt wurde. Vollziehung ist durch Zustellung eingetreten. Daher war die Rücknahme wohl sinnvoll.

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