Dienstag, August 18, 2009

Pfälzer Landrecht

Aus einem Schreiben eines Pfälzischen Amtsgerichts in einem ordentlichen Zivilverfahren:

... gemäß Anordnung des Rechtspflegers erhalten Sie die anliegenden Unterlagen zur Kenntnis- und Stellungnahme binnen 4 Wochen.

1 Kommentar:

  1. Befindet man sich vielleicht bereits im Kostenfestsetzungsverfahren? Vielleicht wurde auch einfach nur der falsche Textbaustein verwendet. Wenn noch eine mündliche Verhandlung ansteht, darf man wohl gespannt sein, wer die wohl leitet ;-)

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