Donnerstag, September 17, 2009

Sind nur tote Helden gute Helden?

Die Medien, die Politik und die "Gesellschaft" sind voll von Lobeshymnen für den Mann, der in München seine Zivilcourage mit dem Leben bezahlt hat.

Eine Gedenkfeier, ein posthum verliehener Orden, eine Gedenktafel am Tatort; das sind die materiellen Aufwendungen für den Steuerzahler.

Stellen wir uns vor, der couragierte Helfer hätte überlebt, müsste aber Zeit seines Lebens als erwerbsunfähiger, mittelloser Pflegefall dahin vegetieren, was dann?

Er könnte Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die Schläger geltend machen. Nur sind die Täter selten gut betucht, um die Ansprüche auch zu valutieren.

Es gibt Ansprüche nach dem OEG, Opferentschädigungsgesetz. Diese sind, selbst wenn sie zugesprochen werden, eine unzureichende Kompensation.

Müsste sich jemand, der sich in eine Schlägerei einmischt oder sie erst provoziert nicht ein erhebliches Mitverschulden anrechnen lassen? Handelt er nicht sogar grob fahrlässig? Im jüngsten Fall war die Notrufsäule defekt. Aber wozu gibt es extra für solche Situationen ausgebildete Polizisten, die man herbeirufen kann, anstatt sich selbst in Gefahr zu bringen?

Nicht dass ich Dominik B. oder andere, die ihre Zivilcourage bitter bezahlen mussten, kritisieren will. Nein.

Ich will all denen, die den vorbildlichen Einsatz über den grünen Klee loben, eine Kehrseite darstellen, für die unsere gegenwärtige Rechtslage keine passenden Antworten findet.

Der eine liegt als Held im Grab, der andere bleibt ein Leben lang ein bedauernswertes Einzelschicksal. Dass es sich hierbei nicht um rein theoretische Gedankenspiele handelt, zeigt der Fall des Peter Meding aus Tutzing.

Was sollten uns Helden wert sein, die überleben?

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