Freitag, Oktober 02, 2009

Nützlicher Small-Talk

Gestern war ich als Strafverteidiger bei einem Amtsgericht tätig. Der Angeklagte erschien nicht pünktlich und so ergab sich die Gelegenheit mit dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zu plaudern. Es handelte sich um einen Referendaren, der zum ersten Male selbständig vor Gericht plädieren durfte.

Ich erzählte so von meinen eigenen Erlebnissen als Referendar und dass ich einmal sogar einen Freispruch beantragt hatte. Ich sei mir zuerst unsicher gewesen, ob ich das dürfe, aber nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung hätte ich zu keinem anderen Schluß kommen können. Ich erwähnte auch, dass mir ein Stein vom Herzen fiel, als das Gericht meinem Antrag folgte und tatsächlich freisprach.

Der Kollege fragte noch, ob das für das aktuelle Verfahren ein Wink mit dem Zaunpfahl sein sollte, worauf ich meinte, nicht nur mit einem Zaunpfahl sondern mit dem ganzen Lattenzaun.

Der Fall stand tatsächlich auf der Kippe, ob dem Angeklagten nämlich die nötige Absicht nachzuweisen sei. Jedenfalls beantragte auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nach Schluß der Beweisaufnahme - Freispruch-!

Gerne habe ich mich den überzeugenden Ausführungen meines Vorredners angeschlossen und auch das Gericht folgte dem. Nicht ohne darauf hinzuweisen, dass eine Verurteilung nur um Haaresbreite vermieden wurde.

In einer Woche wissen wir mehr.

1 Kommentar:

  1. Genauso ist es mir auch als Referendarin ergangen. Ich kann mich noch genau erinnern, wie ich zum Plädoyer aufstehen musste: Ich hab während dieser kurzen Bewegung Blut und Wasser geschwitzt, weil nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme klar war, dass nur Freispruch in Frage kam, ich aber nicht wusste, ob ich darauf überhaupt plädieren durfte. Habs getan und der Richter sprach dann frei.....

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