Freitag, November 13, 2009

Heieiei, Diese Impertinenz

Ich schreibe an eine nicht näher zu benennende Kfz-Haftpflichtversicherung folgendes:

Die Ablehnung einer Wertminderung können wir nicht nachvollziehen. Bei dem Fahrzeug unserer Mandantin handelt es sich um ein scheckheft-gepflegtes Auto aus 2. Hand mit einer Kilometerlaufleistung von gerade 141.000 km.

Wir verweisen auf die Entscheidung des Landgericht Berlin 41 S 15/09 vom 25.06.2009 -Danke an den Unfallblog an dieser Stelle-, wonach selbst für ein 11 Jahre altes Fahrzeug eine Wertminderung zugesprochen wurde.

Wir setzen daher Nachfrist zum Ausgleich der geltend gemachten Wertminderung bis zum 20.11.2009.

Gerne wird unsere Mandantin zur genauen Bezifferung der Wertminderung auch ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, dessen Kosten dann ebenfalls zu bezahlen sind.

Nach Fristablauf werden wir Klage erheben.

Und was schreibt heute diese impertinente Versicherung?

"Bitte stellen Sie ihre Angaben unter Beweis" nicht mehr, nicht weniger. Es geht um einen Betrag von 300,00 Euro oder dreissigtausend Cent, der als Wertminderung geltend gemacht wird. Wenn es die Versicherung wünscht, lassen wir gerne ein Sachverständigengutachten erstellen.

1 Kommentar:

  1. Gruß vom Unfall-Blog. S. auch:

    LG Kaiserslautern 2 O 724/03 vom 18.04.2004; LG Oldenburg 1 S 651/98 vom 18.05.1999; AG Bochum 82 C 125/99 vom 30.04.1999; AG Wiesbaden 96 C 306/95-18 vom 29.01.1997; AG Gelsenkirchen 36 C 713/96 vom 20.01.1997; AG Münster 28 C 594/94 vom 19.12.1995; AG Essen 12 C 587/92 vom 24.06.1993; AG Rostock DAR 2000, 169 f.

    Und sehr instruktiv schon das LG Oldenburg Urteil 4 S 920/89 vom 11.10.1989.

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