Mittwoch, Dezember 30, 2009

Gesundheitswesen

Über unser Gesundheitswesen kann ich inzwischen nur noch den Kopf schütteln. Die Kosten laufen aus dem Ruder, die Qualität sinkt.

Aus eigener Anschauung musste ich erleben, wie eine Assistenzärztin an einem Sonntag mit 15 Intensivbetten auf der Station und einer sich füllenden Notaufnahme fertig werden musste. Die Frau war hoffnungslos überlastet, eine Hintergrund-Deckung war angeblich nicht vorgesehen.

Als es dann darum ging einen Verwandten in eine andere Klinik zu verlegen, der Sauerstoff benötigte, erboten wir uns an, uns um den Transport zu kümmern. Das wurde abgelehnt, angeblich aus versicherungsrechtlichen Gründen. Man habe einen Vertrag mit dem Roten Kreuz.

In der Folge blieb der Patient 11 Stunden lang ohne Essen auf einer Notpritsche liegen. In die andere Klinik wurde er schließlich ohne Sauerstoffzufuhr gebracht.

Diese Art der Behandlung oder vielmehr Nicht-Behandlung betrachte ich als menschenunwürdig.

Dort war an einem anderen Tag der Stationsarzt entweder nicht willens oder nicht in der Lage den Patienten ohne Gerätemedizin zu untersuchen. Er wartete lieber das Röntgenbild am nächsten Tag ab. Herumliegen hätte der Patient auch zu Hause.

Wie anders ist die Medizin in England. Dort muss die Anordnung jedes bildgebenden diagnostischen Verfahrens begründet werden. Erst wenn sich nach einer eingehenden klinischen Untersuchung ein bestimmter Verdacht aufdrängt, der nicht auf andere Weise zu bestätigen ist, darf dort geröngt, geschallt oder tomographiert werden.

Hier lässt sich sehr viel Geld einsparen. Ich wäre dafür die medizinische Grundausbildung in eine unplugged-version (also ohne Geräteunterstützung) umzuwandeln.

2 Kommentare:

  1. Gerätemedizin ist oftmals nicht medizinisch-, sondern kaufmännisch veranlasst.
    Besonders bei privat Versicherten wird da gerne das volle Programm gefahren.
    Der Kram muss sich ja irgendwie amortisieren.

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  2. Zum Thema "bildgebende Verfahren begründen" empfehle ich § 23 RöV.

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