Freitag, Februar 26, 2010

Vorsätzlicher Verfassungsbruch durch die Bundesregierung

Letztes Jahr hat der deutsche Bundestag das von der CDU-geführten Bundesregierung eingebrachte "Zugangserschwerungsgesetz" mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet, obwohl diese Art von Zensur (Stoppschilder für Kinderpornoseiten) als bedenklich und vor allem gegenüber einer Löschung vom Server beanstandeter Seiten als unzureichend angesehen wurde.

Der Bundespräsident hat dieses Gesetz vor Kurzem unterzeichnet, so dass es in Kraft treten kann.

Damit ist das Gesetz gültig und bindend!

Was macht die Bundesregierung?

Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass anstelle von Stoppschildern auf Internetseiten die Löschung der Inhalte treten soll. Bis dahin will sich die Exekutive (Bundesregierung) mit Nichtanwendungserlassen behelfen.

Die Regierung setzt sich also über den erklärten Willen des Gesetzgebers hinweg, ein wohl und hoffentlich einmaliger Vorgang in der neueren Geschichte der Bundesrepublik.

In meinen Augen wäre es ehrlicher, wenn sämtliche Abgeordneten, die in der Gr0K0 mit "JA" gestimmt haben, nun ihr Mandat zur Verfügung stellten, wenn die Bundesregierung, insb. das Bundesinnenministerium den Willen des Gesetzgebers befolgt, auch wenn er unbequem ist und die Urheber des Gesetzes der Lächerlichkeit preisgibt.

Nochmals langsam, man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: Diese Regierung maßt sich an, ein gültiges Gesetz im Erlasswege außer Kraft zu setzen.

EIn klarer, eindeutiger Verfassungsbruch, der nicht stillschweigend hingenommen werden kann. Der Wille des Gesetzgebers ist so lange verbindlich, bis er durch ein neues Gesetz überstimmt wurde.

§ 88 StGB lautet, soweit von Interesse:

Verfassungsfeindliche Sabotage

(1) Wer als Rädelsführer oder Hintermann einer Gruppe oder, ohne mit einer Gruppe oder für eine solche zu handeln, als einzelner absichtlich bewirkt, daß im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes durch Störhandlungen
1.
2.
3. oder
4. Dienststellen, ..., die ganz oder überwiegend der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienen,

ganz oder zum Teil ... den bestimmungsmäßigen Zwecken entzogen werden, und sich dadurch absichtlich ... gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Ein Armutszeugnis. Ein Nichtanwendungserlass für Gesetze ist ein Hinwegsetzen über essentielle Verfassungsgrundsätze, insbesondere der Gewaltenteilung.


Artikel 20 GG

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.



Danke an Herrn Kollegen Stadler für die Anregung.

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