Dienstag, März 02, 2010

Mahnung an den Gesetzgeber

Ich möchte an dieser Stelle meine Genugtuung darüber zum Ausdruck bringen, dass sowohl die Kürzung der Pendlerpauschale als auch die Vorratsdatenspeicherung, gegen beide ich vehement protestiert und argumentiert habe, vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben konnten. Und auch das Zugangserschwerungsgesetz stellt ein gesetzgeberisches Trauerspiel dar.

Liebe Abgeordnete,

Sie sind der Gesetzgeber, nicht die Bundesregierung, kein Minister und erst recht kein Fraktionsvorsitzender.

Lassen Sie sich in wichtigen Fragen nicht unter Druck setzen. Prüfen Sie Gesetzesvorhaben und Entwürfe sorgfältig. Prüfen Sie ihr Gewissen. Entscheiden Sie selbst, welches Vorhaben Sie mit ihrem guten Namen unterstützen und welchen Vorhaben Sie die Gefolgschaft verweigern.

Eine 100%ige Zustimmungsquote erreichen nur Diktaturen. Für eine Verfassungsänderung ist eine 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Es sollte dann ebenso genügen wenn innerhalb der Fraktion 66% der Gesetze eine Mehrheit finden und tatsächlich umgesetzt werden können.

Schlechte Gesetze schaden dem Ansehen des Parlaments.

2 Kommentare:

  1. Lesen Sie mal Tz. 204 - 219 des BVerfG-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung, und Sie werden sehen, dass Sie sich entschieden zu früh gefreut haben. Das Gesetz muss in die Werkstatt, wird um einige Verfahrensregeln ergänzt und ist dann wieder da.

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  2. Das Gesetz jedenfalls in seiner konkreten Form ist als verfassungswidrig erkannt worden. Insofern hat der Blogautor völlig recht, dass der Gesetzgeber hier keine gute Arbeit geleistet hat, und freut sich keineswegs zu früh.

    Von der Vorratsdatenspeicherung selbst mag man halten, was man will, aber so geht es jedenfalls nicht.

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