Dienstag, November 16, 2010

Eine Frage des Gewissens

Am Sonntagabend, ich kam gerade mit den beiden großen Brüdern von der Klinik und musste noch etwas erledigen, half ich den Jungs ins Auto einzusteigen, als ich bemerkte wie jemand versuchte, vorwärts in die Lücke zwischen meinem Auto und einem anderen PKW einzuparken und dabei das andere Fahrzeug streifte. Dieser Jemand rangierte noch ein wenig hin und her und fuhr dann weg - auf gut deutsch, Fahrerflucht.

Nun traten Engelchen und Teufelchen auf den Plan:

Du bist Anwalt, nicht Ankläger oder Richter, kümmere Dich nicht weiter.
Stell' Dir vor, jemand sieht, wie dein Auto beschädigt wird und sagt nichts?
Nein, lass es sein. Du hast genug um die Ohren.
Stell dich nicht so an, ein Anruf ist doch nicht zu viel verlangt.

Am Ende habe ich die Polizei angerufen, den Hergang geschildert und das Kennzeichen mitgeteilt.

3 Kommentare:

  1. Da gibt es m.E. eigentlich keinen Grund zum Zögern. Anderer Leute Eiigentum beschädigen und dann wegfahren ist KEIN Kavaliersdelikt.

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  2. In dem Fall "bist Du nicht Anwalt, Ankläger oder Richter", sondern Zeuge! ;-)

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  3. Was Obelix sagt. Ich habe mich auch schon - gegenüber dem Besitzer eines beschädigten PKW - als Zeuge "geoutet". Der war angesichts der nicht unerheblichen Reparaturkosten heilfroh darüber.

    Zumal aus dem obigen Bericht nicht hervorgeht, ob der Fahrer den Schaden wohl hätte bemerkt haben müsste. In "meinem" Fall war das ob des Lärms sehr wohl der Fall.

    Ich finde: Im Zweifelsfall gilt hier: Alles richtig gemacht.

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