Montag, Dezember 06, 2010

P-Konto

Eine Mandantin ruft an. Sie möchte bei einer Bank ein so genanntes P-Konto einrichten. Die Bank benötige hierfür eine Bescheinigung ihres Rechtsanwaltes, wie hoch der pfändungsfreie Betrag sei.

So einfach, wie sich Bank und Mandantin das vorstellen, ist die Sach- und Rechtslage nicht.

Einerseits gibt es die Tabelle zu § 850c ZPO, darin sind die pfändungsfreien Beträge aufgeführt, die jeweils nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen variieren können.Diese Tabelle liegt auch der Bank vor.

Daneben sind Sozialleistungen wie Kindergeld und Sozialhilfe pfändungsfrei.

Es sind also stets die Umstände des Einzelfalles zu ermitteln. Erteilt der Rechtsanwalt eine fehlerhafte Auskunft, besteht ein Haftungsrisiko. Somit stellt sich die Frage, ob ein derartiges Schreiben vom Anwalt unentgeltlich verfasst werden kann, bzw. wieviel die Tätigkeit des Anwalts dem Mandanten wert ist.

3 Kommentare:

  1. wenn sie ein soziales anwalt(Mensch) sind,dann
    erstellen sie ein entsprechendes schreiben an die bank,ohne gleich an das finanzielle einkommen ihrerseits zu denken.
    typisch das der gesetzgeber hier nicht klare vorgaben für die banken ins gesetz hinein geschrieben hat.

    trotzdem frohes schaffen für die allgemeinheit.

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  2. Das hat mit sozialem Bewußtsein weniger zu tun als mit Risikobereitschaft. Für eine falsch ausgestellte Bescheinigung haftet man u. U. Jahre später. Zudem ist die Ermittlung der notwendigen Fakten mit erheblichem Aufwand verbunden. Grund genug, sich das Ausstellen vergüten zu lassen.

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  3. Grundsätzliich taugt doch das nichts was billig ist, weil es grundsätzlich dadurch selbst bedingt ist. Im Einzelfall muss es nicht so sein aber in der Masse muss es so sein.

    Man könnte auch eine Haftungsfreistellung vereinbaren.

    Ein anderes Problem ist, soweit man es kostenlos macht es sich unter dem entsprechenden Klientel herumspricht und dann oft immer mehr und immer mehr kommen, die es kostenlos haben wollen.
    Dagegen schützen häufig schon geringe Beträge.

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