Mittwoch, Januar 12, 2011

Erfolgreiche Schadenminderung

In Verfahren in den unteren Streitwertbereichen kann ein Rechtsanwalt nicht kostendeckend arbeiten.

Bei einem Streitwert bis 300,00 EUR belaufen sich die Rechtsanwaltsgebühren mit Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr und Terminsgebühr auf sage und schreibe 78,75 EUR netto. Hiervon muss die Akte noch 5 Jahre archiviert und anschließend fachgerecht vernichtet werden.

Für einen Mandanten habe ich Zahnarzthonorar aus der Behandlung eines minderjährigen Patienten zunächst gegen den Vater geltend gemacht, der gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat.

Kurz darauf sollte ich wegen des selben Patienten Ansprüche gegen die Mutter geltend machen. Statt erneut Mahnbescheid zu beantragen, habe ich kurzerhand die Ansprüche gegen den Vater begründet und die Ansprüche gegen die Mutter im Wege der Klageerweiterung geltend gemacht. Zum Hintergrund, siehe hier.

Heute wurde das vollumfänglich stattgebende Urteil zugestellt.

Zwar habe ich noch weniger an Gebühren verdient, als oben beschrieben, dafür muss jetzt auch nur eine Akte archiviert und vernichtet werden. Zudem wird in der Aktenstatistik nur ein "Verlustmandat" geführt.

Ich bin mal gespannt, was die Vollstreckung ergibt...

2 Kommentare:

  1. Sorry, aber die Überschrift verleitet mich gerade wieder mal zum Klugscheißen: es heißt Schadensminderung und nicht Schadenminderung. Genauso wie es eben Schadensersatz und nicht Schadenersatz heißt ;-)

    AntwortenLöschen
  2. Mit Verlaub: Wie hoch sind denn die (Opportunitäts-)Kosten, die jährlich durch die Lagerung einer Akte entstehen? So dick wird die ja nicht gewesen sein.

    AntwortenLöschen