Montag, Februar 07, 2011

Untreue kurz nach Eheschließung soll kein Härtegrund sein

In der FamRZ 2011, 218 wird eine Entscheidung des OLG München vom 28.7.2010, 33 WF 1104/10 veröffentlicht.

Danach hatte eine Ehefrau, der 3 Tage nach der Hochzeit von einer engen Freundin gebeichtet wurde, dass der frisch getraute Ehemann ihr gerade eine Liebeserklärung gemacht habe, Scheidungsantrag eingereicht- und zwar unter Berufung auf § 1565 Abs. 2 BGB als Härtefallantrag ohne Erfordernis des Einhaltens eines Trennungsjahres. Später fand die betrogene Ehefrau noch heraus, dass der Angetraute schon am Vorabend der Hochzeit ihrer besten Freundin seine Liebe offenbart habe.

Die Ehefrau hatte Verfahrenskostenhilfe beantragt, diieser Antrag wurde vom Amtsgericht mangels Erfolgsaussichten abgelehnt, weshalb sich nunmehr das OLG mit der Beschwerde zu befassen hatte.

Auch das OLG sah keinen Grund in der Person des Ehemannes, der das Abwarten des Trennungsjahres als "unzumutbare Härte" erscheinen liese.

Ein Treuebruch alleine rechtfertige noch nicht die Annahme eines Härtefallgrundes. Nur wenn Umstände hinzutreten, die es für den anderen Ehegatten geradezu als entwürdigendes Unrecht erscheinen lassen, wenn man ihn noch länger am Eheband festhalten wollte, sei von einer unzumutbaren Härte auszugehen.

Bekanntlich heißt es ja, zwei Juristen, drei Meinungen.

Ich frage mich, ob diese Richter und Richterinnen entweder nie verheiratet waren oder inzwischen so desillusioniert von ihrem eigenen Eheleben sind, dass sie eine derartige Entscheidung getroffen haben.

Um den Hochzeitstag herum lebt eine ganze Industrie von Dienstleistern, damit dieser Tag, DER Tag im Leben der Eheleute wird, ein unvergessliches Ereignis. Es werden Reden gehalten vom Band auf Lebenszeit, Liebesbekundungen ausgetauscht. Der Hochzeitstag ist ein besonderer Tag und eben nicht nur ein Datum, an dem zwei verschieden geschlechtliche Menschen vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

Es ist ein Tag, der mit Träumen, Romantik und Emotionen verbunden ist. Jeder von uns muss damit rechnen, dass sich nicht alle Hoffnungen erfüllen, dass sich der Märchenprinz als Frosch herausstellt.

Die (tiefe) menschliche Enttäuschung, die psychische Belastung wird zwar vom OLG München zugestanden , aber als nicht ausreichend erachtet.

Ich vermisse hier leider jedwede Empathie bei den erkennenden Richtern, die Gefühlswelt der Antragstellerin zutreffend zu würdigen. So ist die Ehe auf dem besten Weg zur Zweckgemeinschaft ohne jede emotionale Grundlage. Auch die Unterhaltsreform 2008 reiht sich zwanglos in die Entwertung der Ehe als Rechtsinstitut ein.

Schade!

4 Kommentare:

  1. Jetzt mal ernsthaft, eine Ehefrau die nicht damit leben kann das ihr Mann fremd geht sollte nicht heiraten. Das gleiche gilt für den Mann.

    Ein besonderer Tag? Ja, für den Geldbeutel, ansonnsten flirtet der Mann doch schon auf der Hochzeitsfeier mit anderen Frauen und die frische Ehefrau kann sich nur mühsam zurück halten mal eben mit einem anderen ins Bett zu hüpfen.

    Ehe ist der Bund der Liebe.
    Nicht der Bund der Treue.

    Da stehen Instinkte & Begierde dem moralischen Zeigefinger gegenüber.

    Auf der anderen Seite frage ich mich warum der überhaupt geheiratet hat. Geld, Sex, große Wohnung? Liebe war es ja nicht.

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  2. *Ja, für den Geldbeutel, ansonnsten flirtet der Mann doch schon auf der Hochzeitsfeier mit anderen Frauen und die frische Ehefrau kann sich nur mühsam zurück halten mal eben mit einem anderen ins Bett zu hüpfen*

    Dann war ich noch nie auf einer richtigen Hochzeitsfeier- und meine eigene war wohl auch eine Fälschung

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  3. Boah! Ich finde, es entbehrt nicht einer gewissen Absurdheit, wenn die Trennungszeit länger dauern soll als die Ehe - man sollte das Trennungsjahr mal mit der Ehezeit nach oben beschränken - Probleme, die der Gesetzgeber sich nicht bedacht hat.

    Ansonsten: Das Geld für die Hochzeit wäre wohl besser bei einem Psychater aufgehoben. Ein Bräutigam, der einen (!) Tag vor der Hochzeit UND (!) drei (!) Tage danach jeweils einer anderen (!) engen Freundin der Braut (!) seine "Liebe" gesteht, muss krank sein.

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  4. Das erinnert mich an den Fall einer Bekannten, die am Tag ihrer Eheschließung in der Post eine Rechnung eines Magazins fand, in der ihr gerade Angetrauter eine Kontaktanzeige recht anzüglichen Inhalts geschaltet hatte.

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