Freitag, März 18, 2011

Premiere

Livebericht aus der Kanzlei:

Soeben versendet das für derartige Aufgaben nicht gerüstete Telefaxgerät den letzten Anlagenabschnitt mit ca. 30 Seiten an das Bundesverfassungsgericht. Der 11-seitigen Verfassungsbeschwerde waren Anlagen mit einem Gesamtumfang von ca. 110 Seiten beizufügen.

Den technischen Mangel haben wir dadurch auszugleichen versucht, indem wir die Sendung portionsweise versendet haben, jeweils mit einem klarstellenden Deckblatt, welchem Verfahren die Portion zuzurechnen ist.

Ein Anruf bei der Geschäftsstelle des Gerichts ergab nämlich, dass es zur Fristwahrung nicht ausreichend sei, lediglich den Beschwerdeschriftsatz innerhalb der einmonatigen Frist per Telefax zu versenden.

"Nach § 93 BVerfGG ist die Verfassungsbeschwerde innerhalb eines Monats zu erheben und zu begründen. Soweit sich die Begründung auf Anlagen bezieht, müssen die Anlagen auch innerhalb der Frist bei Gericht eingegangen sein", so die Begründung der Geschäftsstelle. Auf meinen Hinweis, dass das auf Empfängerseite ja nur mit einem entsprechend leistungsstarken Faxgerät ginge, meinte die Dame, "och ja, wir sind hier einigen Kummer gewohnt."

Ob die "größte Verfassungsbeschwerde" aller Zeiten gegen die Vorratsdatenspeicherung auch per Telefax eingelegt wurde, habe ich allerdings nicht gefragt.

Ich gebe es ganz offen zu. Es ist für mich das allererste Mal, dass ich das Bundesverfassungsgericht anrufe.

5 Kommentare:

  1. Von Heidelberg aus wären Sie da sicher schneller hingefahren und hätten den Stapel Paier dort jemandem persönlich in die Hand gedrückt.

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  2. "Ob die "größte Verfassungsbeschwerde" aller Zeiten gegen die Vorratsdatenspeicherung auch per Telefax eingelegt wurde, habe ich allerdings nicht gefragt."

    Die wurde seinerzeit in 12 Kisten angeliefert.

    http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/4/4a/Verfassungsklage_Karlsruhe_Vorratsdatenspeicherung.jpg

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  3. Das gilt aber nur für die einfache Strecke.

    Danke für den Hinweis, war allerdings nicht ganz ernst gemeint. Da fällt mir ein, dass ich ja einer der Mitbeschwerdeführer dieser VB war. Also hatte ich meine Premiere ja schon.

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  4. Nur 110 Seiten. Da haben andere schon mehr Papier gefüllt.

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100811_2bvr135410.html

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  5. Ich gehe mal davon aus, dass Sie bei der aktuellen VB nicht der Beschwerdeführer sind, insoweit wäre es ja dann zumindest noch eine andere Premiere!

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