Montag, März 28, 2011

Tolles Kino - aber leider wahr

Der Ehemann hat Gewerberäume im Hause der Gattin angemietet, die diese nach einigen unschönen Vorfällen im Zusammenhang mit der Trennung gekündigt hat.

Leider musste ein Räumungsantrag eingereicht werden, weil er so gar nicht darüber nachdenkt, seine sieben Sachen zu packen und zu verschwinden.

Heute kommt die Antragserwiderung. Der Mietvertrag, dessen Kopie dem Gericht vorgelegt wurde, sei manipuliert worden, was man unter anderem daran erkennen könne, dass darin von Nebenkosten zu lesen ist, was ja nicht stimme.

Der (echte) Originalmietvertrag liegt dem armen betrogenen Opfer leider nicht mehr vor, nur noch eine Kopie.

Sie werden fragen, wie kann man nur ein so durchtriebenes Luder vertreten? Das frage ich mich auch.

Denn vor einigen Monaten haben die Vor-Vorgänger der jetzigen Prozessbevollmächtigen noch außergerichtlich vortragen lassen, ihnen läge der "Originalmietvertrag" nunmehr vor, der noch beim Steuerberater war. Also Kopie oder Original, was soll es denn jetzt sein? Uns liegt jedenfalls ein im Original unterschriebenes Exemplar vor, welches die Darstellung der Ehefrau stützt. Anhaltspunkte für irgenwelche Nachbearbeitungen sehe ich darin nicht.

Und was die Nebenkosten angeht. Tja, wenn diese nicht geschuldet sein sollen, weshalb wurden diese dann noch zu Zeiten, als eitel Sonnenschein in der Beziehung herrschte, von dem armen betrogenen Opfer an die Ehefrau überwiesen? Auch hier liegen Kontoauszüge vor.

Wenn jemals ein Fall die Anwendung von § 149 ZPO in Betracht hat kommen lassen, dann wohl dieser. Ich werde weiter berichten...

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